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Vertretungs-/ Springerkraft für die Essensausgabe in den Schulmensen ## Geringfügige Beschäftigung (bei Bedarf)

EG 2 TVöD (ca. 16,32 € / Std.)

Sie sind flexibel und haben Freude am Kontakt mit Kindern? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Für unsere Schulmensen in Senden und Ottmarsbocholt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine zuverlässige Springer-/ Vertretungskraft, die unsere festen Mitarbeitenden bei Krankheit, Urlaub oder sonstigen Ausfällen kurzfristig und bedarfsabhängig vertritt.

Die Einsätze erfolgen nicht regelmäßig und können nicht im Voraus garantiert oder fest eingeplant werden. Wie häufig Sie zum Einsatz kommen, richtet sich ausschließlich nach dem aktuellen Vertretungsbedarf.

Wenn ein Vertretungsbedarf besteht, erfolgt der Einsatz nach vorheriger Absprache im Zeitrahmen von Montag bis Freitag zwischen 10:30 und 15:00 Uhr. Dabei kann Ihr Einsatz in den Schulmensen in Senden oder Ottmarsbocholt erforderlich sein.

Ihre Aufgaben:

  • Mitarbeit bei der Essensausgabe an die Schulkinder
  • Vor- und Nachbereitung der Essensausgabe sowie dazugehörige Aufgaben (z. B. Spülen)
  • Flexible Einsätze nach Absprache, z. B. bei Urlaub oder Krankheit der Stammbesetzung

Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.

Ihr Profil:

  • Freude am Umgang und an der Arbeit mit Kindern
  • Zuverlässigkeit und Flexibilität, bei Bedarf kurzfristig einzuspringen
  • Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten und der verschiedenen Einsatzorte
  • Hauswirtschaftliche Grundkenntnisse sind von Vorteil

Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Annika Groh - Sachgebietsleiterin Zentrale Dienste, Bildung und Freizeit - Tel. 02597 / 699-204

Nadine Schulte - Sachbearbeiterin Personal- und Organisationsmanagement - Tel. 02597 / 699-247

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

  • Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass es sich um eine reine Springer-/Vertretungsstelle handelt. Ein regelmäßiger oder planbarer Einsatz kann nicht zugesichert werden.
  • Die Gemeinde Senden setzt sich für Chancengleichheit, Gleichstellung und Vielfalt ein. Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
  • Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich willkommen.
  • Bewerbungen von Frauen werden in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
  • Die Gemeinde Senden unterstützt zudem die Vereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlichem Engagement, insbesondere die Mitgliedschaft in der örtlichen Feuerwehr.
  • Ihre Bewerbung enthält alle aussagefähigen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise).

Ende der Bewerbungsfrist 31.12.2027