Das Landratsamt Landsberg am Lech ist eine sogenannte Doppelbehörde. Auf der einen Seite sind die Bayerischen Landratsämter Staatsbehörden, die in dieser Funktion staatliche Aufgaben erfüllen, wie z.B. die Erteilung von Baugenehmigungen, die Rechtsaufsicht über die kreiseigenen Gemeinden, oder das Straßenverkehrsamt mit der Fahrzeugzulassung. Zum staatlichen Teil zählen auch die Bereiche Öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Ausländerwesen, Wasserrecht- und Immissionsschutz, Natur- und Umweltschutz, das Veterinäramt und das Gesundheitswesen