39 Std./Woche Umfang: unbefristet Befristung: BezTV-W RP Vergütung: ab sofort Beginn: 04.08.2024 Gemeindewälder der VG Ulmen Bewerbungsfrist: Einsatzgebiet: Forstzweckverband Eifelhöhe Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Gevenich, Gillenbeuren, Schmitt, Ulmen und Wollmerath Forstzweckverband Lutzerather Höhe Bad Bertrich, Beuren, Kliding, Lutzerath, Urschmitt, Wagenhausen und Weiler Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann starten Sie jetzt in Ihre berufliche Zukunft bei der Verbandsgemeinde Ulmen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung. Weitere Informationen: Laura Junglas Personalbüro 02676 409-209 Auf unserer Homepage finden Sie Wissenswertes, Informatives und Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren 15 Ortsgemeinden sowie der Stadt Ulmen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n (w/m/d) Forstwirt/in für unsere beiden Forstzweckverbände Eifelhöhe und Lutzerather Höhe. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere berufstypische forstliche Arbeiten wie: - Holzeinschlag, Holzaushaltung und -sortierung - Waldbegründung, Waldschutz - Jungwaldpflege - Naherholungseinrichtungen - Revierdienstunterstützung Wir erwarten von Ihnen: - erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder werden diese voraussichtlich im Sommer diesen Jahres abschließen - idealerweise Berufserfahrung und entsprechende Referenzen - PKW - Führerscheinklasse B - ggf. mit Anhänger BE und/oder T - Sie sind teamfähig, motiviert, flexibel und zuverlässig - uneingeschränkte körperliche Eignung für die Wahrnehmung der gesetzten Aufgaben insbesondere im Umgang mit der Motorsäge - handwerkliches Geschick bei der Holzbearbeitung und können kleinere Reparaturen eigenständig ausführen - Interesse an Fortbildungsmaßnahmen (z.B. Baumpflege, Arbeitssicherheit, Revierdienstunterstützung) - keine Scheu im Umgang mit der EDV und MS Office Standardsoftware Was wir Ihnen bieten: - Arbeitszeit: 39 Std./Woche - unbefristetes Arbeitsverhältnis - Nutzung Betriebsfahrzeug - Entgelt nach den Bestimmungen des Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Beschäftigten in der Waldarbeit (BezTV-W RP) - attraktive Rahmenbedingungen Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.