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Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen

Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
Vollzeit, Teilzeit
Ulmen

16,34 Std./Woche

Umfang:

befristet

Befristung:

TVöD EG S 8a

Vergütung:

ab sofort

Beginn:

31.12.2025

Bewerbungsfrist:

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Dann starten Sie jetzt in Ihre berufliche
Zukunft bei der Verbandsgemeinde Ulmen. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung.

**WeitereInformationen:**Laura Junglas
Personalbüro
02676 409-209

Auf unserer Homepage finden Sie
Wissenswertes, Informatives und Aktuelles aus der Verbandsgemeinde Ulmen und ihren 15 Ortsgemeinden sowie der Stadt Ulmen.

Wir brauchen Verstärkung und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n (w/m/d)

Erzieher/in

für unsere kommunale Kindertagesstätte in Kliding.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

  • Durchführung der Erziehungs- und Bildungsarbeit auf Grundlage der bestehenden Konzeption sowie die Wahrung der Vorgaben des Trägers

Wir erwarten von Ihnen:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher (w/m/d)
  • ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • engagiert, motiviert und teamfähig

Was wir Ihnen bieten:

  • Eine vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team
  • Arbeitszeit: 16,34 Std./Woche
  • Arbeitsverhältnis: im Rahmen einer Elternzeitvertretung befristet
  • Entgelt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst) EG S 8a
  • attraktive Rahmenbedingungen mit zusätzlicher leistungsorientierter Bezahlung und regelmäßigen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • aktives betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. gezielte und spezialisierte Inhouse-Gruppenseminare und Workshops, gesundheitsfördernde Gruppenaktivitäten, vergünstigte Mitgliedschaft in ausgewählten Fitnessstudios, vergünstigter Eintritt in die Therme Bad Bertrich, JobRad, betriebliche Krankenversicherung u.v.m.)

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.