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Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Teilzeit
Traben-Trarbach
Jetzt bewerben

Umfang:

bis zu 32 h / Woche

Befristung:

Befristet für bis zu 3 Jahre. Eine Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird in Aussicht gestellt.

Vergütung:

nach TVöD

Beginn:

ab sofort

Bewerbungsfrist:

11.10.2026

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern, wollen jedes Kind individuell begleiten, ihm Grundvertrauen in seine Fähigkeiten und Lebensfreude vermitteln? Sie wollen mit unserem Team und den Eltern konstruktiv zusammenarbeiten?

Weitere Informationen:

Personalabteilung der VG Traben-Trarbach, Frau Saskia Kaufmann,
06541/708245

Weitere Infos finden Sie unter .

Die „großen Alftalstrolche“ suchen Verstärkung für Ihr Team!

„Nimm mich so wie ich bin!“

Unter diesem Motto suchen wir für unsere Kita in Bausendorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Pädagogische Fachkraft (m/w/d)

Das erwartet Sie:

70 „kleine Alftalstrolche“, die sich darauf freuen, Sie kennenzulernen

Ein engagiertes, offenes Team und sehr interessierte Eltern

Offenheit für Kreativität, Mitgestaltung und Eigenverantwortung

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben, jedes Kind „so annehmen, wie es ist“, um es individuell in seiner Entwicklung zu begleiten und zu fördern, dann sind Sie bei uns richtig.

Wir erwarten von Ihnen:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in
  • wir freuen uns auf eine aktive Unterstützung in unserem Team und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern unserer Kinder.

Was wir Ihnen bieten:

  • Vergütung je nach Qualifikation bis EG S 8a des TVöD (Sozial- und Erziehungsdienst) inkl. betrieblicher Altersvorsorge
  • Gewährung aller im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • Möglichkeiten zur regelmäßigen Fortbildung

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.