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Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach

Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Teilzeit
Hagenbach

Die Ortsgemeinde Berg sucht für Ihren Schülerhort "der Waldkinder" eine/n staatlich anerkannnte/n Erzieher/in, pädagogische Fachkraft oder vergleichbare Qualifikation in Teilzeit. Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d) - Schülerhort der Waldkinder in Berg

Umfang

Teilzeit, bis 21,25 Stunden/Woche

Befristung

keine

Vergütung

S 8a TVöD-SuE

Beginn

zum 01.07.2026

Aufgabenbereich:

  • Pädagogische Mitgestaltung des Tagesablaufes
  • Unterstützung der Kinder bei ihrer Entwicklung
  • Mithilfe bei der Weiterentwicklung der Konzeption

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in (m/w/d) oder als sonstige pädagogische Fachkraft
  • Sie wollen sich in einem erfahrenen Team einbringen
  • Sie sind offen und flexibel

Wir bieten Ihnen:

  • Ein aufgeschlossenes Team sowie eine engagierte Leitung
  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Eine Vergütung entsprechend den Entgeltregelungen des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)
  • Leistungsentgelt für Beschäftigte
  • Jahressonderzahlung
  • 30 Tage Urlaub
  • Betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte
  • Fahrradleasing

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Bewerben Sie sich jetzt bis zum 08. März 2026

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung neben dem Motivationsschreiben auch einen Lebenslauf und Zeugnisse bei.

Fragen?

Mit fachlichen und inhaltlichen Fragen können Sie sich gerne an Frau Simone Degitz (Leitung des Schülerhorts, 07273/9490120), mit personellen oder organisatorischen Fragen können Sie sich gerne an Frau Simone Buchlaub (Zentralbereich - Zentrale Dienste, 07273/9337-011) wenden.

Hinweise:

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt. Ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.