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Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben

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Vollzeit
Edenkoben
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Die Stadt Edenkoben sucht für die kommunale Kindertagesstätte "Sternenstaub" einen Bewerber (m/w/d) für ein

Freiwilliges Soziales Jahr (m/w/d)

Umfang

39 Std./Woche

Befristung

ja

Vergütung

Taschengeld

Beginn

01.09.2026

Die Einrichtung wird von 55 Kindern im Alter von 2 Jahren bis Schuleintritt besucht und arbeitet nach dem Prinzip der offenen Arbeit. In der offenen Arbeit wird von einem Kind ausgegangen, welches aktiv, interessiert ,neugierig und selbst bestimmt ist. Es besteht kein starres Konzept, sondern wird an den vorhandenen Bedürfnissen der Kinder, Erzieher*innen und Eltern verändert und angepasst. Kinder erhalten bei uns die Möglichkeit, in frei gewählten Spielgruppen ihre Aktivitäten eigenverantwortlichauszuwählen.

Aufgabenbereich:

Der Einsatz erfolgt in der Unterstützung der pädagogischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung. Dazu gehören die Begleitung der Kinder im Alltag, die Mitwirkung bei pädagogischen Angeboten sowie die Zusammenarbeit im Team und die Unterstützung organisatorischer Abläufe.

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Freude an der Arbeit mit Kindern,
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit,
  • Teamfähigkeit und Engagement,
  • Einfühlungsvermögen und Motivation

Wir bieten Ihnen:

  • neugierige, begeisterungsfähige Kinder,
  • ein freundliches Team und ein wertschätzendes Arbeitsumfeld,
  • eine vertrauensvolle, kooperative Zusammenarbeit mit Kolleg*innen, Eltern, und Träger
  • monatliches Taschengeld und Übernahme von Sozialleistungen,
  • Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 30. Juni 2026.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular.

Fragen?

Ihre Ansprechpartner

Frau Simone Stahl, KiTa-Leitung

Frau Celine Übel, Personalamt

Hinweise

Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.