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Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich

Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich
Vollzeit
Offenbach
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Stellenausschreibung

Fachkraft für Abwassertechnik alternativ: Betriebselektriker/in oder Betriebsschlosser/in (m/w/d)

Die Verbandsgemeinde Offenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Fachkraft für Abwassertechnik

alternativ:

eine/n Betriebselektriker/in oder Betriebsschlosser/in (m/w/d)

Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit (39 Std./Woche) zu besetzen.

Der Einsatz erfolgt in den Kläranlagen Hochstadt und Offenbach

Aufgabenbereich:

  • Planen, Überwachen, Steuern und Dokumentieren der Prozessabläufe
  • Erkennen von Störungen und Störungsbeseitigung der Prozessabläufe
  • Messungen und Analytische Bestimmungen zur Prozess- und Qualitätskontrolle
  • Bedienen der Anlagen und Geräte
  • Inspektion und Wartung von Maschinen und Aggregate
  • Teilnahme am Bereitschafts- und Wochenenddienst

Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik, Betriebselektriker/in oder Betriebsschlosser/in
  • Handwerkliches Geschick
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
  • Team- und Integrationsfähigkeit
  • Führerschein der Klasse B (CE von Vorteil)

Wir bieten Ihnen:

  • Zusammenarbeit in einem motivierten Team
  • Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung durch Fortbildungsangebote
  • Angebote im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Mitarbeiterangebote und weitere Rabatte über das Vorteilsportal „Corporate Benefits“
  • eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) je nach Eignung und Qualifikation bis in Entgeltgruppe 6 TV-V

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis spätestens 13.01.2026 über unser Online-Bewerbungsportal ein. Klicken Sie hierfür auf den Button "Online-Bewerbung".

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind; spätestens jedoch 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens.