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Verbandsgemeinde Hauenstein

Verbandsgemeinde Hauenstein
Teilzeit
Wilgartswiesen
 Die Verbandsgemeinde Hauenstein, Landkreis Südwestpfalz, sucht zur Erweiterung des Betreuungsangebots ab dem 10.08.2026 vier     

Mitarbeiter*innen (m/w/d) für die Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Wilgartswiesen sowie in der Grundschule Hauenstein

Es handelt sich je Grundschule um zwei unbefristete Teilzeitstellen mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit von 4 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit verteilt sich am jeweiligen Schulstandort auf den Wochentag Freitag in der Zeit von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 an beiden Grundschulen das Betreuungsangebot um den Freitagnachmittag erweitert.

Wir suchen flexible und teamfähige Kräfte, die Einfühlungsvermögen im Umgang mit Kindern besitzen und nach Ende des Schulunterrichts die Aufsicht, Begleitung und Betreuung der Kinder der 1. Klassenstufe beim Spielen, Basteln oder freien Aktivitäten übernehmen.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Wir bieten ein interessantes Aufgabengebiet mit freundlichem Arbeitsumfeld. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Roger Hammer, Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.-Nr. , oder Herr Johannes Spengler, Verbandsgemeindeverwaltung, Tel.-Nr. gerne zur Verfügung.

Interessenten mit entsprechenden Voraussetzungen werden gebeten, sich bis zum 28.06.2026, nach Möglichkeit über unser Online-Portal oder die Bewerbungsfunktion am Fuß dieser Seite, zu bewerben. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung auch per E-Mail an , unter Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen als Anhang gesammelt in einem PDF-Dokument, oder per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung, Schulstraße 4, 76846 Hauenstein, richten.

Um Ihnen und uns Kosten zu ersparen, bitten wir, auf die Verwendung von Klarsichthüllen, Heftern oder Ähnlichem zu verzichten. Schriftlich eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):
Mit der Übermittlung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Diese können Sie auf unserer Internetseite einsehen.
Patrick Weißler
Bürgermeister