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Verbandsgemeinde Gerolstein

Verbandsgemeinde Gerolstein
Vollzeit
Gerolstein
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Bei der Verbandsgemeinde Gerolstein (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz) ist die Stelle als

Hauptamtlicher Bürgermeister (m/w/d)

wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers zum 01.01.2027 neu zu besetzen.

Die Verbandsgemeinde Gerolstein gehört zum Landkreis Vulkaneifel und liegt im Natur- und Geopark Vulkaneifel. Sie umfasst 36 Ortsgemeinden sowie zwei Städte. Insgesamt leben ca. 30.500 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von rund 455 Quadratkilometern, womit sie zu den größten Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz zählt. Sitz der Verbandsgemeinde ist die Stadt Gerolstein. Weitere Informationen finden Sie unter

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, 13. September 2026 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Gerolstein für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, 27. September 2026 eine Stichwahl unter den zwei Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist nach § 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl (13.09.2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur/Zum hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Für das Amt wird eine engagierte und verantwortungsbewusste und belastbare Persönlichkeit mit Vorbildfunktion gesucht, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung führt, fördert und bindet sowie mit den Ortsgemeinden, Städten und den Gremien vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie sollte in der Lage sein, die Verwaltung als modernes Dienstleistungsunternehmen bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, nach der Wahl ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Gerolstein zu nehmen, um auch eine sichtbare Nähe zur Bevölkerung sicherzustellen.

Es erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung der Bürgermeisterin /des Bürgermeisters erfolgt entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung Rheinland-Pfalz nach der Besoldungsgruppe B 4; eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe B 5 ist frühestens nach Ablauf einer Amtszeit von zwei Jahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen, termingerechten Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Rheinland-Pfalz erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 27. Juli 2026, 18:00 Uhr, beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten zur Einreichung der Wahlvorschläge ergeben sich aus der amtlichen Wahlbekanntmachung, die spätestens bis zum 06.07.2026 in der Wochenzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen / Mitteilungsblatt „Verbandsgemeinde Gerolstein AKTUELL“ veröffentlicht wird.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, die Bewerbung den politischen Parteien und Wählergruppen, die in den jetzigen Verbandsgemeinderäten vertreten sind, zur Verfügung zu stellen. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.

Wir weisen darauf hin, dass der bisherige Amtsinhaber eine weitere Amtszeit anstrebt.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.04.2026 über unser Onlineformular. Hier geben Sie direkt Ihre persönlichen Daten ein und übermitteln uns Ihre Dateien mit den Bewerbungsunterlagen.

Sie haben noch Fragen? Gerne steht Fachbereichsleiter Arno Fasen Ihnen per Mail () oder telefonisch (06591/13-1024) zur Verfügung.

https://karriere.gerolstein.de/jobposting/957e250e4ec153ad6ef910e44c76f9d66658ca53