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Sachbearbeiter (m/w/d) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld mit ihren 66 Ortsgemeinden und der Kreisstadt Altenkirchen (insgesamt rund 36.700 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Stelle ist in Teilzeit zu besetzen (19,5 Std./Woche).
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Altenkirchen
- Durchführung von Kontrollen im Rahmen der Verkehrsüberwachung
- Feststellung von Verstößen gegen die Vorschriften des ruhenden Verkehrs
- Bearbeitung der festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten
Was Sie mitbringen
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation (Angestelltenlehrgang I)
- die Weiterbildung zur/zum Hilfspolizeibeamten/-beamtin oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- den Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- eine hohe Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten
- eine sorgfältige, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative und Flexibilität
Was wir bieten
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- die Mitwirkung in einem aufgeschlossenen und engagierten Team
- ein vielseitiges und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 auf Grundlage des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA)
- jährliche Sonderzahlung und Leistungsentgelt
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern
Haben Sie Interesse?
Dann übersenden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungs-unterlagen bis zum 11. Oktober****2026über unser Online-Portal
www.vg-ak-ff.de/aktuell/stellenausschreibungen
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG ALTENKIRCHEN-FLAMMERSFELD
Rathausstraße 13 ● 57610 Altenkirchen ● Frau Swetlana Neufeld ● Telefon 02681 85-236 ● www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Mit der Einsendung einer Bewerbung erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.