Die Stadt Werdau schreibt im Rahmen einer Fördermaßnahme zwei Stellen für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 befristet aus:
Maximal 30 Wochenstunden
befristet bis 30. Juni 2028
richtet sich nach TVöD-VKA, Eingruppierungsregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Einstellung erfolgt befristet im Rahmen einer Projektförderung zum Projekt „KINDER STÄRKEN 2.0 – Vorhaben für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen“. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Europäischen Union (EU), aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und Landesmitteln des Freistaates Sachsen. Ziel der Förderung ist es, Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen durch eine zusätzliche Förderung und Unterstützung gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Damit können sie diese Erschwernisse überwinden bzw. geeignete Bewältigungsstrategien erlernen und Stärkung für ein gesundes Aufwachsen erfahren, um so ihren weiteren Bildungsweg und den späteren Berufseinstieg erfolgreich gestalten zu können.
Das Aufgabengebiet der zusätzlichen Fachkraft beinhaltet:
Qualifikation der zusätzlichen Fachkräfte:
Das zusätzliche Personal soll über eine der nachfolgend aufgeführten Berufsqualifikationen verfügen:
Zugelassen werden können auch Personen, die über eine Berufsqualifikation in der Kinder- und Jugendpsychologie, Förderpädagogik, Sprachheilpädagogik oder Rehabilitationspädagogik verfügen.
Zudem soll eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes vorliegen.
Darüber hinaus können auch folgende Personen zugelassen werden:
wenn sie über eine mindestens vierjährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Schulsozialarbeit oder des Sozialen Dienstes verfügen oder Weiterbildungen auf dem Gebiet der frühkindlichen Diagnostik, Entwicklungsplanung, Elternarbeit, Erwachsenenbildung oder Mehrsprachigkeit sowie zum Umgang mit Kindern mit Migrationshintergrund im Umfang von mindestens insgesamt 80 Stunden absolviert haben.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 30 Wochenstunden. Die Vergütung richtet sich nach TVöD-VKA, Eingruppierungsregelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben.
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Tätigkeit geweckt haben, reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse, ggf. Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse) bis zum 14. Juli 2026 über unser elektronisches Bewerberportal ein.
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesandte Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein geeigneter und ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Ansonsten werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
Später eingehende Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert.
Sören Kristensen
Oberbürgermeister
Frau Peggy Schreinert
Referenz-Nr.: 2026-LN-6