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Stadtverwaltung Bendorf/Rhein

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Vollzeit
Bendorf/Rhein
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Stellenausschreibung

Wir, die Stadt Bendorf, bieten zum 01.08.2026 eine

Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

Ablauf deiner Ausbildung:

  • Dauer 3 Jahre
  • duales System, d. h. die praktische Ausbildung in den verschiedenen Fachbereichen wechselt mit der theoretischen Ausbildung an der Berufsschule (Blockunterricht) und am Kommunalen Studieninstitut

Was du mitbringst:

  • Sekundarabschluss I oder Abschluss der Berufsreife
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit
  • Interesse am Umgang mit Gesetzen
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • Freude im Umgang mit Menschen

Was wir dir bieten:

  • eine attraktive Ausbildungsvergütung (bereits über 1.300 € brutto im Jahr), Jahressonderzahlung nach dem TVAöD
  • Reise- und Fahrkostenerstattung nach dem TVAöD
  • 400 € Abschlussprämie bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung nach dem TVAöD
  • Möglichkeit der Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung
  • flexible Arbeitszeiten
  • ein attraktives Gesundheitsmanagement
  • Einsatz in verschiedenen Fachbereichen
  • einen eigenen Laptop während der Ausbildungszeit
  • ein jährlicher Urlaubsanspruch von bis zu 30 Tagen
  • Azubi-Treffen, Azubi-Projekte
  • gemeinsame Arbeit

Die Stadtverwaltung Bendorf fördert die Gleichstellung der Mitarbeitenden. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Personen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Detailfragen zur dualen Ausbildung beantwortet dir gerne Frau Mona Klaassen (Tel.: oder E-Mail: ).

Deine aussagefähige Bewerbung bitte bis zum 18.01.2026 online über den Button „Online-Bewerbung“ einreichen.

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz zu.