Die
StädteRegion Aachensucht
**zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für das
A 33/ Ausländeramt, Arbeitsgruppe 33.5/ Infostelle,
eine** Sachbearbeitung.
Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Vollzeitstelle, welche nach Entgeltgruppe 9b TVöD bzw. nach Besoldungsgruppe A 9/ A 10 LBesG NRW bewertet ist. Die Stelle ist aufgrund zwingender dienstlicher Belange nicht teilbar. Dienstort ist die Stadt Aachen.
Aufgabenschwerpunkte:
Anforderungen:
Die StädteRegion Aachen ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, ein Familienservice, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.200 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt etwa 555.000 Menschen kümmern.
Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte online bis zum 18.06.2023 und fügen Ihrer schriftlichen Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.Eine Hospiation im Vorfeld der Bewerbung ist möglich und wird ausdrücklich begrüßt.Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen innerhalb der Ausschreibungsfrist die zuständige Arbeitsgruppenleiterin, Frau Fell (Tel. 0241/ 5198 - 3311), gerne zur Verfügung. Städteregionsrat der StädteRegion Aachen A 10 – Zentrale Dienste Kennwort: A 33 - 93 52090 Aachen
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.