Die
StädteRegion Aachensucht
**zum 01.11.2023
für das
A 57/ Versorgungsamt Arbeitsgruppe 57.2/ Verwaltung,
eine_n** Mitarbeiter_in (m/w/d) im Bereich "Poststelle" und "Digitalisierung von Postvorgängen".
Es handelt sich um eine unbefristet zu besetzende Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden, welche nach Entgeltgruppe 4 TVöD bewertet ist. Dienstort ist die Stadt Aachen.
Aufgabenschwerpunkte:
Anforderungen:
Die ist ein innovativer Gemeindeverband im Dreiländereck Belgien, Niederlande und Deutschland. Zehn Städte und Gemeinden haben ihre regional bedeutsamen Aufgaben in dieser leistungsorientierten und mitarbeiterfreundlichen Verwaltung gebündelt. Gleitende Arbeitszeiten, ein eigener Betriebskindergarten, einen Familienservice, das kostengünstige Jobticket sowie ausgezeichnete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten prägen die Arbeit der über 2.200 Mitarbeitenden, die sich um das Wohl von insgesamt etwa 555.000 Menschen kümmern.
Die StädteRegion Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt deshalb Bewerbungen von Personen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Im Interesse der Frauenförderung werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ermutigt. Behinderte Menschen werden ebenfalls gebeten, sich zu bewerben.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte online bis zum 11.06.2023 und fügen Ihrer schriftlichen Bewerbung Lebenslauf, Zeugnisabschriften und lückenlose Tätigkeitsnachweise bei.Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen innerhalb der Ausschreibungsfrist die zuständige Arbeitsgruppenleiterin gerne zur Verfügung. Städteregionsrat der StädteRegion Aachen A 10 – Zentrale Dienste Kennwort: 52090 Aachen
Sollten Sie Bewerbungsunterlagen postalisch zusenden und eine spätere Rücksendung wünschen, werden Sie gebeten, einen ausreichend frankierten Rückumschlag beizufügen. Ohne diesen kann eine Rücksendung aus Gründen der Kostenersparnis nicht erfolgen. Es wird zugesagt, dass die nicht zurückgesandten Bewerbungsunterlagen datenschutzkonform vernichtet werden.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.