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Stadt Wesseling

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Teilzeit
Wesseling
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Die Stadt Wesseling (ca. 38.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeitende / einen Mitarbeitenden in der

Eingliederungshilfe (w/m/d)

in Voll- oder Teilzeit.

Die Aufgaben der Eingliederungshilfe umfassen im Wesentlichen

  • Allgemeine Beratung zu allen Fragen der Erziehung und Eingliederungshilfe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach § 35a SGB VIII und dem SGB XII.
  • Beratung und Unterstützung der Erziehungsberechtigten zur Vermeidung außerfamiliärer Unterbringung.
  • Spezialisierte Beratung bei besonderen Krankheitsbildern, z. B. bei Autismus oder Mehrfachbehinderungen.
  • Feststellung des Hilfebedarfs durch Anamnese und psychosoziale Diagnose unter Einbezug der erforderlichen fachmedizinischen Gutachten.
  • Einleitung von geeigneten ambulanten Hilfen für diesen speziellen Personenkreis (Integrationshelfer, Legasthenie- und Dyskalkulietherapie, Autismustherapie).
  • Kontinuierliche bedarfsgerechte Fortschreibung der Hilfeplanung in Zusammenarbeit mit allen Betroffenen und Institutionen, Falldokumentation.
  • Erarbeitung von Hilfekonzepten, Initiierung des verändernden Prozesses Zuständigkeitsprüfung und fachliche Abgrenzung je nach Behinderung zu sonstigen Leistungsträgern (z.B. Landschaftsverband, Kreissozialamt).
  • Mitwirkung im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht.
  • Informationssammlung und Weitergabe zu spezialisierten Beratungs- und Hilfsanbietern auch aus dem medizinischen/gesundheitlichen Bereich.
  • Fachberatung der ASD-Kräfte bei Hilfefällen nach § 35a SGB VIII und unterstützende Co-Arbeit bei Bedarf.

Ihr Profil:

  • Sie sind Diplom Sozialarbeiterin oder Diplom Sozialarbeiter oder Diplom Sozialpädagogin oder Diplom Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung / BA Soziale Arbeit oder verfügen über einen vergleichbaren Abschluss.
  • Sie verfügen über Praktische Erfahrungen in der Sozialen Arbeit, möglichst im Themengebiet Eingliederungshilfe.
  • Kenntnisse der für den Arbeitsbereich relevanten Rechtsgebiete und theoretisches Grundlagenwissen wären wünschenswert.
  • Sie haben einen offenen und guten Zugang zur Klientel aller Altersgruppen.
  • Sie verfügen über Kenntnisse von Methoden der Gesprächsführung und Beratung und können diese anwenden.
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Eigeninitiative, sind teamfähig und pflegen einen wertschätzenden und respektvollen Umgang.
  • Sie sind im Umgang mit EDV, insbesondere den MS-Office-Produkten vertraut.
  • Sie verfügen über sehr gute Ausdrucksfähigkeiten in Wort und Schrift.
  • Sie sind bereit bei Bedarf, den privaten PKW zu dienstlichen Zwecken einzusetzen gegen eine entsprechende Kilometerpauschale.

Wir bieten ihnen:

  • Die unbefristet ausgeschriebene Vollzeitstelle kann auch durch mehrere Teilzeitkräfte besetzt werden, sofern die Gesamtstundenzahl (39 Wochenstunden) eingehalten wird. Bewerbungen von Teilzeitkräften sind ausdrücklich erwünscht und werden gleichberechtigt geprüft.
  • Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen wird die Stelle nach Entgeltgruppe S 14 TvöD-SuE vergütet.
  • Teilnahme an internen und externen Fort- und Weiterbildungen, sowie an fachspezifischen Fortbildungen zum Themenschwerpunkt Kinderschutz.
  • Ein motiviertes und qualifiziertes Team.
  • Jährliche leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tarifentgelt.
  • Flexible Arbeitszeiten innerhalb von Rahmendienstzeiten.
  • Homeoffice im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
  • 30 Urlaubstage (bei einer 5-Tage-Woche) und 2 zusätzliche Entlastungstage sowie zusätzlich Heiligabend und Silvester frei.
  • Ausstattung mit Diensthandy (Smartphone) und bei Bedarf für das Homeoffice mit Dienst-Notebook.
  • Nutzungsmöglichkeit verschiedener Dienstfahrzeuge für dienstliche Fahrten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Ihre Bewerbung / weitere Auskünfte:

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich über unser Online-Portal bis zum 15. Mai 2026.

Weitere aufgabenbezogene Auskünfte erhalten Sie von

Alexander Esch, Tel.: 02236 / 701-426 E-Mail aesch@wesseling.de

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.