Die Große Kreisstadt Meißen mit rund 29.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Verwaltungsmittelpunkt, Kulturstadt und Tourismusstandort mit hoher regionaler Bedeutung. Gestalten Sie ab sofort Meißens öffentliche Finanzen mit als
Die unbefristeten Vollzeitstellen sind nach dem TVöD in Entgeltgruppe 7 bzw. Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Eine Besetzung in Teilzeit ist möglich.
In beiden Rollen übernehmen Sie die Verantwortung für den laufenden Zahlungsverkehr, die Kontenführung sowie die Klärung und Verbuchung von Zahlungen – praxisnah, sorgfältig und mit direktem Bezug zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie arbeiten in einem kollegialen Team, bringen Struktur in Zahlungsprozesse ein und sind Ansprechperson für Fachämter und externe Partner. Wir bieten einen sicheren Arbeitsplatz mit Entwicklungsmöglichkeiten, moderner IT-Ausstattung und einem attraktiven Umfeld in historischer Stadtatmosphäre.
Erster Sachbearbeiter Zahlungsabwicklung (stellvertretende Kassenleitung) (m/w/d)
Sachbearbeiter Zahlungsabwicklung (m/w/d)
Wir suchen engagierte, verlässliche Persönlichkeiten, die verantwortungsbewusst und genau arbeiten sowie Zahlen und Prozesse mit Freude organisieren. Sie sind dienstleistungsorientiert gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, kommunikationsstark im Austausch mit Fachämtern und behalten auch bei hoher Arbeitsdichte den Überblick. Zusätzlich bringen Sie für die Funktion des Ersten Sachbearbeiters (m/w/d) Entscheidungsbereitschaft, Organisationstalent und die Bereitschaft zur Vertretung der Kassenleitung mit.
Erwartet werden insbesondere:
Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, vielseitige Tätigkeit mit Gestaltungsspielraum in einem kollegialen Umfeld.
Darüber hinaus profitieren Sie von den Vorteilen des öffentlichen Dienstes, insbesondere:
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung bis zum 18.10.2026 bevorzugt über unser elektronisches Bewerberportal ein.
Angesichts der in der Stadtverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Bei Fragen zum Aufgabenfeld steht Ihnen Frau Lommatzsch unter 03521 467-252 bzw. lisa.lommatzsch@stadt-meissen.de gern zur Verfügung.
Bei Fragen zum Besetzungsverfahren steht Ihnen Frau Claus unter 03521 467-471 bzw. steffi.claus@stadt-meissen.de gern zur Verfügung