Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
Für das Team Umweltschutz sucht die Stadt Lünen eine:n engagierte:n Mitarbeiter:in:
Umweltplaner:in (m/w/d)
Im Team Umweltschutz sind die Bereiche Kreislaufwirtschaft, Immissionsschutz, Wasserwirtschaft, Bodenschutz (insbesondere Altlasten und Bergehalden) sowie Natur- und Artenschutz gebündelt. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Umweltbehörden sorgt das Team für die Umsetzung der Umweltgesetzgebung im Stadtgebiet und stärkt durch zusätzliche Maßnahmen das Umweltbewusstsein in der Stadtgesellschaft. In den genannten Themenbereichen umfasst die Tätigkeit insbesondere:
Wenn Sie Interesse an den beschriebenen Aufgaben haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 05.09.2026 direkt über unser Onlineformular. In Ihrer Bewerbung sollten Sie darauf eingehen, welche Erfahrungen und Befähigungen Sie für das beschriebene Aufgabengebiet mitbringen.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Tim Stober: (02306) 104 1256.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Nadine Pfister: (02306) 104 1582.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.