Die Stadt Lünen ist mit ihren rund 89.000 Einwohnerinnen und Einwohnern attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie größte Stadt im Kreis Unna. Sie verbindet die ländliche Beschaulichkeit des Münsterlandes mit der pulsierenden Energie des Ballungszentrums Metropole Ruhr. Die Stadtverwaltung befindet sich mitten in einem spannenden Modernisierungsprozess und beschäftigt sich mit allen derzeit relevanten Zukunftsthemen.
Für die Abteilung Jugendhilfe und Förderung sucht die Stadt Lünen eine:n engagierte:n Mitarbeiter:in:
Teamleitung Kindesunterhalt (m/w/d)
Das Team Kindesunterhalt setzt sich zusammen aus den Sachgebieten Unterhaltsvorschuss und Beistandschaften.
Die Teamleitung führt dieses Team, übernimmt aber auch eigene Fälle im Bereich Beistandschaften.
Leitung des Teams Kindesunterhalt
Führen von Beistandschaften
Bearbeitung besonders schwieriger Fälle und solcher von grundsätzlicher Bedeutung
Wenn Sie Interesse an den beschriebenen Aufgaben haben, bewerben Sie sich bitte bis zum DD.MM.YYYY direkt über unser Onlineformular. In Ihrer Bewerbung sollten Sie darauf eingehen, welche Erfahrungen und Befähigungen Sie für das beschriebene Aufgabengebiet mitbringen.
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Thomas Stroscher: (02306) 104 1267.
Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen gerne Lea Kortendiek: (02306) 104 1787.
Als moderne Arbeitgeberin setzt die Stadtverwaltung Lünen auf Chancengleichheit und die Anerkennung vielfältiger Lebensentwürfe ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement wurde 2023 mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Der Anspruch der Stadtverwaltung ist es, die Diversität der Stadtgesellschaft auch in ihrer Mitarbeiterschaft widerzuspiegeln.
Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Eine Besetzung der Stelle mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.