Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Stadtkasse (Stellen-Nr. S30003922)
Vollzeit
befristet als Elternzeitvertretung für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Eine spätere Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht ausgeschlossen.
je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 06 TVöD (ab 3.240,30 € brutto monatlich). Die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA.
nächstmöglicher Zeitpunkt
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorstellungen zur Teilzeitbeschäftigung - vor allem auch zu der Mindest- und Maximalarbeitszeit und der Arbeitsverteilung - sind daher in der Bewerbung näher auszuführen.
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Sie haben Interesse und möchten sich Bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.
Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2026.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der Leiter des Fachbereichs 2/Finanzen, Herr Armin Heitkamp (telefonisch unter 02591 926-200 oder via E-Mail unter a.heitkamp@stadt-luedinghausen.de).
Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Herr Dominik Epping, gerne telefonisch unter 02591/926-100 oder via E-Mail unter zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.