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Stadt Lüdinghausen

Stadt Lüdinghausen
Vollzeit
Lüdinghausen
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Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Stadtkasse (Stellen-Nr. S30003922)

Umfang:

Vollzeit

Befristung:

befristet als Elternzeitvertretung für die Dauer von zunächst 2 Jahren. Eine spätere Verlängerung oder Entfristung des Arbeitsverhältnisses ist nicht ausgeschlossen.

Vergütung:

je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 06 TVöD (ab 3.240,30 € brutto monatlich). Die Stufenzuordnung richtet sich nach § 16 TVöD-VKA.

Beginn:

nächstmöglicher Zeitpunkt

Wir bieten:

  • eine interessante und vielseitige Tätigkeit im Fachbereich 2 – Finanzen
  • eine moderne und bürgernahe Verwaltung
  • eine aktive Personalentwicklung mit vielfältigen Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit des teilweisen mobilen Arbeitens
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • eine attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse
  • eine Jahressonderzahlung nach dem TVöD-VKA
  • zahlreiche exklusiven Angebote und Vergünstigungen bei lokalen, regionalen und überregionalen Partnern über unsere Mitarbeitenden-App

Schwerpunktmäßige Aufgaben:

  • Buchung von Einnahmen und Ausgaben anhand von Kontoauszügen, Erstellung von Tagesabschlüssen und Abstimmung der Bankkonten
  • Verwaltung der Verwahrgelder einschließlich der Verbuchung, Sachverhaltsaufklärung und Nachverfolgung
  • Annahme und Verbuchung von Barzahlungen sowie Führung der Barkasse
  • Vornahme von Auszahlungen einschließlich Erstellung von Zahlungsvorschlägen und Erstattung von Guthaben
  • Beratung und Auskunftserteilung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fachbereichen in allen Fragen des Zahlungsverkehrs

Anforderungsprofil:

  • eine zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bzw. innerhalb einer Frist von 6 Monaten erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt Finanz- bzw. Rechnungswesen
  • eine sorgfältige, strukturierte und zuverlässige Arbeitsweise
  • Organisationsgeschick und Flexibilität
  • Kommunikationsfähigkeit und ein sicheres, freundliches Auftreten
  • Konfliktfähigkeit und Serviceorientierung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
  • idealerweise Kenntnisse im kommunalen Haushalts-, Kassen- und Vollstreckungsrecht sowie im Finanzwesen

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Entsprechende Vorstellungen zur Teilzeitbeschäftigung - vor allem auch zu der Mindest- und Maximalarbeitszeit und der Arbeitsverteilung - sind daher in der Bewerbung näher auszuführen.

Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Sie haben Interesse und möchten sich Bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.

Die Bewerbungsfrist endet am 01.10.2026.

Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.

Auskünfte zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet erteilt Ihnen gerne der Leiter des Fachbereichs 2/Finanzen, Herr Armin Heitkamp (telefonisch unter 02591 926-200 oder via E-Mail unter a.heitkamp@stadt-luedinghausen.de).

Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Herr Dominik Epping, gerne telefonisch unter 02591/926-100 oder via E-Mail unter zur Verfügung.

Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.