Die Stadt Lüdinghausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro (Stellen-Nr. S30003840)
Vollzeit
Die Position ist zunächst im Rahmen einer Mutterschaftsvertretung auf längstens 2 Jahre befristet, mit der Perspektive auf eine mögliche spätere Entfristung
Entgeltgruppe 8 TVöD (ab 3.486,40 € brutto monatlich)
nächstmöglicher Zeitpunkt
Meldewesen
Ausweis-/Passwesen
Bürgerberatung/Bürgerservice
Sonstiges
eine zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bzw. innerhalb einer Frist von 6 Monaten erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten bzw. ein erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
eine zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung abgeschlossene Ausbildung als Kauffrau bzw. Kaufmann für Bürokommunikation oder als Bank- bzw. Versicherungskauffrau bzw. -kaufmann
Gerne nehmen wir auch Ihre Teilzeitbewerbung entgegen; allerdings müsste Ihre wöchentliche Arbeitszeit dann genau 19,5 Stunden betragen. Zudem wäre auch hier die Bereitschaft, an den Nachmittagen zu arbeiten, erforderlich.
Die Stadt Lüdinghausen fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen ausdrücklich unabhängig von Alter, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung.
Sie haben Interesse und möchten sich Bewerben? Bitte nutzen Sie hierzu unser Online-Bewerberportal BITE.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.03.2026.
Die Vorstellungsgespräche sind für die 14. KW vorgesehen.
Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Für Fragen zum ausgeschriebenen Aufgabengebiet und zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen der Leiter des Fachbereichs 1/Zentrale Dienste, Herr Dominik Epping, gerne telefonisch unter 02591/926-100 oder via E-Mail unter d.epping@stadt-luedinghausen.de zur Verfügung.
Mit der Zusendung der Bewerbung erklären sich die Bewerbenden gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.