Inmitten der Metropolregion Rheinland ist Krefeld eine Großstadt mit Charakter, viel Grün und hoher Lebensqualität – kulturell lebendig, wirtschaftlich dynamisch, mit einer engagierten Stadtgesellschaft. Unsere lange Tradition der Kreativität und Weltoffenheit wird auch in der Gegenwart spürbar.
Machen Sie Krefeld mit uns l(i)ebenswert! Die Stadtverwaltung Krefeld ist vor Ort eine der größten Arbeitgeberinnen. Im Zusammenwirken mit der Bürgerschaft organisieren und gestalten rund 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Alltag und das tägliche Miteinander in unserer Stadt.
Die Stadtverwaltung Krefeld sucht Sie als Sozialarbeiter/in (m/w/d) für das Team Kindeswohl Krefeld (TKK) im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung. Der Einsatz ist für die Dauer einer Krankheitsvertretung befristet.
Das Team Kindeswohl Krefeld (TKK) ist als zentrale Fachstelle des Fachbereichs Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung für die Überprüfung und Bearbeitung von Meldungen möglicher Kindeswohlgefährdungen zuständig.
Sie sind ein/e Teamplayer/in?! Ausgezeichnet! Im gemeinsamen Austausch im Fachteam erarbeiten Sie nach Möglichkeit mit den jungen Menschen und ihren Erziehungsberechtigten Schutzkonzepte, die den Kinderschutz sicherstellen und damit ihre soziale und individuelle Entwicklung fördern. Bewahren Sie einen kühlen Kopf auch bei herausfordernden Tätigkeiten? Dann sind Sie bei uns als engagierte Fachkraft genau richtig! Sie nehmen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen die Sicherstellung des staatlichen Wächteramtes war, das im § 1 Abs. 2 SGB VIII begründet ist.
Das Team Kindeswohl bietet zudem in anonymisierter Form Beratungen nach § 8 b SGB VIII an. Als Fachkraft engagieren Sie sich in der Öffentlichkeitsarbeit und pflegen weiterhin die Kooperation zu den relevanten Netzwerkpartnerinnen und - partnern der Stadt. Mit dieser anspruchsvollen Aufgabe übernehmen Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen für die Krefelder Kinder und Jugendlichen staatliche Schutzfunktionen.
Das Team Kindeswohl ist somit ein wichtiger Akteur im Bereich des Kinderschutzes. Mit der Umsetzung dieses Auftrags bieten wir Ihnen eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Tätigkeit, die alles andere als alltäglich ist! Durch die wertschätzende Teamarbeit und die Möglichkeiten von Supervision wird die Arbeit positiv unterstützt. Dabei haben Sie stets die Möglichkeit, sich mit Ihren Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen über fachliches Know-How auszutauschen und sich themenspezifisch anhand eines Einarbeitungskonzeptes einzuarbeiten.
Wenn Sie aktiv den Kinderschutz in Krefeld mitgestalten wollen – eingebunden in einer starken und zukunftsorientierten Stadtverwaltung - sowie über einen im Profil genannten Abschluss verfügen, suchen wir Sie als innovative und verantwortungsbewusste Fachkraft.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Gesundheitsmanagement/Sport
30 Tage Urlaub
Betriebliche
Altersvorsorge
jährlich bis zu zwei
Regenerationstage
Personalentwicklung/
Coaching/Mentoring
Onboarding
Sicherer
Arbeitsplatz
Mitarbeitendenevents
Moderne Mobilitäts-
angebote wie Jobrad,
AG-Darlehen &
Dienstfahrkarten
LeistungsOrientierte
Bezahlung
Für fachliche Fragen hinsichtlich der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen im Fachbereich Jugendhilfe- und Beschäftigungsförderung Herr Horst Schwandt (Tel. 02151/ 86-3303) zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Auswahlverfahren ist Frau Jalina Bandel (Tel. 02151/ 86-1423).
Die Stadt Krefeld fördert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter und setzt sich für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir erwarten von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie an der Erreichung dieser Ziele aktiv mitwirken und begrüßen die Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadtverwaltung Krefeld hat sich verpflichtet, einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern gegenwärtig und in Zukunft sicherzustellen. Frauen sind deshalb ausdrücklich angesprochen, sich zu bewerben. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Regelungen im Sozialgesetzbuch IX, im Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie unseres aktuellen Gleichstellungsplans.