Kerpen---
Amt/Abteilung: 20.1 Kämmerei , Eingruppierung: A10 LBesG / bis EG 9c TVöD, Anstellungsart: Unbefristet, Arbeitszeit: Teilzeit (33,5 Stunden/Woche)
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
Alle Aufgaben umfassen weitgehend die selbständige Bearbeitung von Teilbereichen der Verwaltung.
Da nahezu alle Arbeitsprozesse in der Kämmerei auf elektronische Verfahren umgestellt sind, können die anfallenden Aufgaben größtenteils auch im Homeoffice bearbeitet werden.
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Dann bewerben Sie sich bis zum 28.12.2025 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei der zuständigen Abteilungsleitung Herrn Söntgen (02237/58-320) erfragt werden. Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Herr Schmitz (02237/58-602) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.