Kerpen---
Amt/Abteilung: 23.4 Kindertageseinrichtungen, Eingruppierung: TVAöD Besonderer Teil Pflege, Anstellungsart: befristeter Ausbildungsvertrag ab 01.08.2027, Arbeitszeit: Vollzeit
Sie haben Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Sie arbeiten gerne im Team und Sie besitzen die Fähigkeit, eigene Ideen konstruktiv einzubringen und auf Kinder individuell einzugehen. Sie sind kreativ, flexibel und belastbar.
Voraussetzungen zur Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren:
Voraussetzungen bei Einstellung:
Das erwartet Sie in der Ausbildung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Da im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine Unterrepräsentanz von Männern vorliegt, sind Bewerbungen von Männern ausdrücklich erwünscht. Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Dann beginnen Sie ab dem 01.08.2027 eine Ausbildung zum/zur Erzieher/in (m/w/d) in einer der 15 Kindertageseinrichtungen der Kolpingstadt Kerpen.
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.
Ausbildungsvergütung: 1. Ausbildungsjahr 1.490,69 EUR, 2. Ausbildungsjahr 1.522,07 EUR, 3. Ausbildungsjahr 1.653,38 EUR
Bewerben Sie sich bis zum 31.10.2026 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Für weitere Auskünfte zur Stelle und zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Schmitz (02237/58-602) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.