Kerpen---
Amt/Abteilung: 23.3 Jugendzentren, Eingruppierung: TVAöD Besonderer Teil Pflege, Anstellungsart: befristeter Ausbildungsvertrag ab 01.08.2027, Arbeitszeit: Vollzeit
Sie haben Erfahrung und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Jugendlichen und Kindern ab dem Grundschulalter. Sie arbeiten gerne im Team und besitzen die Fähigkeit, eigene Ideen konstruktiv einzubringen und auf Kinder und Jugendliche individuell einzugehen. Sie sind kreativ, flexibel und belastbar. Darüber hinaus sind Sie bereit, zu den entsprechenden Öffnungszeiten (bis 19:30 Uhr) und anlässlich Sonderveranstaltungen auch mal Samstags zu arbeiten.
Voraussetzungen zur Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren:
Voraussetzungen bei Einstellung:
Das erwartet Sie in der Ausbildung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Dann beginnen Sie ab dem 01.08.2027 eine Ausbildung in einem der zwei Jugendzentren der Kolpingstadt Kerpen.
Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.
Ausbildungsvergütung: 1. Ausbildungsjahr 1.490,69 EUR, 2. Ausbildungsjahr 1.522,07 EUR, 3. Ausbildungsjahr 1.653,38 EUR
Bewerben Sie sich bis zum 31.10.2026 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Für weitere Auskünfte zur Stelle und zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Herr Schmitz (02237/58-602) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.