Kerpen---
Amt/Abteilung: 23.4 Kindertagesbetreuung, Eingruppierung: EG S08b TVöD-SuE, Anstellungsart: befristet 31.07.2026, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Voraussetzung für die Stellen ist der erfolgreiche Besuch einer Fachschule für Sozialpädagogik mit Abschluss einer Erzieherin/eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung sowie der Qualifikation als sozialpädagogische Fachkraft. Ferner werden Motivation und Begeisterung für die professionelle Umsetzung des Projektes erwartet.
Folgende Eigenschaften sind wünschenswert:
Die Kolpingstadt Kerpen nimmt seit 2016 am Bundesprogramm Sprach-Kitas teil. Hierbei wurde vorwiegend die Sprachförderung von Kindern in Kitas gefördert, die von einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf besucht werden.
Inhaltliche Schwerpunkte des Bundesprogramms waren die alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und die Zusammenarbeit mit den Familien. Ab 2020 legt das Bundesprogramm Sprach-Kitas außerdem einen Fokus auf den Einsatz digitaler Medien und die Integration medienpädagogischer Fragestellungen in die sprachliche Bildung.
Nach der Entscheidung des Bundes aus dem Programm auszuscheiden übernimmt seit dem 01. Juli 2023 das Land Nordrhein-Westfalen die Förderung des Programms.
Es handelt sich hierbei um zunächst bis zum 31.07.2026 befristete Stellen mit einem Umfang von 19,5 Stunden pro Kita. (optional eine Vollzeitstelle für zwei Kitas)
Ihre Aufgaben:
Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Dann bewerben Sie sich bis zum 21.12.2025 online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen.
Nähere Auskünfte zur inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle können bei der zuständigen Fachberatung, Herr Mäder (02237/58-189) erfragt werden.
Für weitere Auskünfte zum Bewerbungsverfahren und dem Ablauf steht Ihnen Herr Schmitz (02237/58-602) aus dem Personalamt gerne zur Verfügung.