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Stadt Gifhorn

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Teilzeit
Gifhorn
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Die Stadt Gifhorn besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle nach der Entgelttabelle S 9 TVöD als

Leitung (m/w/d) der Waldkindertagesstätte „Kleine Füchse“

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 29,75 Stunden.

Die Stadtverwaltung Gifhorn bietet attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze, auf denen Sie Verantwortung für das Leben der rund 44.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt übernehmen. Durch die vielfältigen Dienstleistungen der Stadtverwaltung ist es möglich, hier mit hoher Lebensqualität leben, lernen und arbeiten zu können. Am Südrand der Lüneburger Heide zwischen den Großstädten Wolfsburg, Braunschweig und Hannover gelegen, bietet die Stadt Gifhorn eine exzellente infrastrukturelle Anbindung.

Ihr zukünftiges Aufgabengebiet

Die Waldkita „Kleine Füchse“ bietet Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt eine ganzheitliche Betreuung und Förderung. In einer Vormittagsgruppe von 8 bis 13 Uhr werden bis zu 15 Kinder von zwei gleichzeitig anwesenden pädagogischen Fachkräften betreut. Das Ziel des vierköpfigen Teams besteht darin, die Kinder zu stärken und selbstbewusste Persönlichkeiten zu erziehen. Dabei spielen, lernen und entdecken sie im Jahresverlauf mit allen Sinnen die Natur.

Als Leitung unseres Waldkindergartens übernehmen Sie die Gesamtverantwortung für die Organisation und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit mit besonderem Fokus auf naturpädagogische Ansätze. Sie führen, motivieren und unterstützen das pädagogische Team sowohl fachlich als auch organisatorisch und sorgen für die Umsetzung unseres naturverbundenen Konzeptes im täglichen Miteinander. Dabei planen und gestalten Sie gemeinsam mit dem Team abwechslungsreiche Projekte, Ausflüge und Bildungsangebote in der Natur und sorgen für eine kindgerechte und sichere Umgebung im Wald. Sie stehen im engen Dialog mit den Erziehungsberechtigten, führen regelmäßig Entwicklungsgespräche und Elternabende durch und begleiten die Familien während der Eingewöhnungszeit ihrer Kinder. Zu Ihren Aufgaben gehören außerdem administrative Tätigkeiten, wie u. a. die Dienstplangestaltung, die Fortschreibung der Konzeption sowie die Verwaltung des Budgets und die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Bildungs- und Begegnungsstätten der Stadt Gifhorn sowie weiteren externen Partnern (z. B. Beratungsstellen, Gesundheitsamt). Sie achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie u. a. der Aufsichtspflicht, dem Kinderschutz und dem Bildungsauftrag und engagieren sich aktiv in der Qualitätssicherung und -entwicklung der Einrichtung.

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt unbefristet 29,75 Stunden (aufgeteilt in 5 Stunden für Leitungstätigkeiten, 20 Stunden Betreuungszeit, 2,5 Stunden Verfügungszeit, 2,25 Stunden Sprachförderung).

Sie bringen mit

  • eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur
  • Erzieher/in mit staatlicher Anerkennung oder
  • Kindheitspädagogen/in mit staatlicher Anerkennung oder
  • Heilpädagogen/in mit staatlicher Anerkennung oder
  • Heilerziehungspfleger/in mit staatlicher Anerkennung
  • Sozialpädagoge/in ohne staatliche Anerkennung, die am 31. Juli 2021 als pädagogische Kraft beschäftigt war
  • Sozialpädagoge/in mit staatlicher Anerkennung oder
  • Person, die ein pädagogisches Hochschulstudium mit Studienanteilen von 80 Credit Points, die auf die Arbeit mit Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder ausgerichtet sind, mit einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss abgeschlossen hat und die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügt
  • Sie haben einschlägige Berufserfahrungen in der Arbeit mit Kindern gesammelt, wünschenswert sind erste Erfahrungen in Leitungsfunktionen.
  • Sie sind naturverbunden und haben die Leidenschaft, gerne an der frischen Luft unterwegs zu sein.
  • Wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich der Waldpädagogik und Erfahrungen in einer Waldkita.
  • Sie haben ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und deren Familien.
  • Sie verfügen über ein hohes Maß an Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, sind konflikt- und kritikfähig.
  • Der sichere Umgang mit MS-Office-Anwendungen wird vorausgesetzt.
  • Kenntnisse über Maßnahmen im Rahmen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII sind wünschenswert.
  • Ebenfalls ist die Zusatzqualifikation zur Fachkraft für Alltagsintegrierte Sprachbildung nach dem NKitaG wünschenswert.
  • Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben weisen Sie den erforderlichen Masernimpfschutz sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) vor.
  • Ein sicheres Sprachniveau in Deutsch (mindestens C1 gemäß GER) wird vorausgesetzt.

Wir bieten

  • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 29,75 Stunden
  • Vergütung nach der Entgeltgruppe S 9 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (VKA) mit der Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)-Zulage
  • die Anerkennung einschlägiger Stufenlaufzeiten
  • tarifliche Jahressonderzahlung mit der Möglichkeit, diese in bis zu drei freie Tage einzutauschen
  • neben 30 Tagen Tarifurlaub gewähren wir bis zu zwei zusätzliche Regenerationstage und die Möglichkeit, die SuE-Zulage in bis zu zwei weitere freie Tage umzuwandeln
  • Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • eine betriebliche Altersvorsorge durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • regelmäßige interne und externe Fortbildungen halten Sie auf dem fachlich aktuellsten Stand
  • hausinterne Fachberatung und Supervision sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Stützpädagogik und Psychologen/innen
  • Raum für eigenverantwortliches Arbeiten und Mitgestaltung der pädagogischen Entwicklung in der Waldkita
  • Aktionen und Veranstaltungen sorgen für ein gutes Betriebsklima
  • vielseitige Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, u.a. ein umfangreiches Firmenfitness-Angebot, weil uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt
  • Zuschuss zum Deutschlandticket als Job-Ticket
  • Jobrad-Leasing im Rahmen von Entgeltumwandlung
  • Anerkennung jedes Einzelnen, u.a. durch regelmäßige Personalgespräche

Die Bewerbung von schwerbehinderten Menschen oder Gleichzustellenden werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadt Gifhorn strebt in allen Bereichen und Positionen den Abbau von Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes an.

Sie erkennen sich in der Beschreibung wieder? Dann wollen wir schnellstens erfahren, wer Sie sind!

Bewerben Sie sich bitte bis zum 07.06.2026 mit dem nachstehenden Button gleich online.

Stadt Gifhorn
Marktplatz 1
38518 Gifhorn

Unser Personalteam erreichen Sie unter:
Telefon: 05371/ 88-265 / -263 / -120 / -306 /-367