Da die Verfahren separat voneinander ausgeschrieben werden, bezieht sich diese Ausschreibung ausschließlich auf die Teilnahme am Zulassungsverfahren.
Ihre Teilnahme am Zulassungsverfahren ist nur dann erforderlich, wenn Sie den Verwaltungslehrgang I bzw. die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) mit der Gesamtnote „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben. Haben Sie bereits erfolgreich am Zulassungsverfahren teilgenommen, entfällt eine erneute Teilnahme.
Weitere Voraussetzungen, die Sie unter Umständen erfüllen müssen, sind in den internen „Zulassungsregelungen und Auswahlkriterien für den Verwaltungslehrgang II“, die im Intranet unter veröffentlicht sind, verschriftlicht.
Die erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren ermöglicht die Teilnahme am Auswahlverfahren, welches voraussichtlich im Frühjahr 2027 ausgeschrieben wird.
Das Vorauswahlverfahren des Studieninstituts Emscher-Lippe findet Anfang 2027 statt:
Vorbereitungsphase: 11.01.-15.01.2027, online
zwei schriftliche Prüfungen: 03.02.+04.02.2026
psychologischer Test: Online-Test im ersten Quartal 2027, genaue Termine werden noch bekanntgegeben
mündliche Prüfung: 18.03.+19.03.2026
Haben Sie die arbeitsvertragliche Verpflichtung am Verwaltungslehrgang II teilzunehmen oder werden Ihnen bereits Aufgaben ab EGr. 9 b TVöD übertragen, ohne dass Sie entsprechend eingruppiert sind?
Dann ist die Teilnahme am Zulassungsverfahren ebenfalls erforderlich, wenn Sie den Verwaltungslehrgang I bzw. die Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) mit der Gesamtnote „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben.
Haben Sie eine verwaltungsnahe Ausbildung bzw. ein verwaltungsnahes Studium abgeschlossen und interessieren Sie sich für die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II? Dann ist eine Teilnahme am Zulassungsverfahren ebenfalls notwendig.
Vertraglich verpflichtete Dienstkräfte oder Beschäftigte, die bereits dauerhaft Aufgaben ab EGr. 9b TVöD wahrnehmen, müssen keine Bewerbung einreichen, sondern werden automatisch für das Zulassungsverfahren vorgemerkt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen und sind an der Teilnahme am Verwaltungslehrgang II interessiert, senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe Ihrer Personalnummer und unter Beifügung der individuellen Eig-nungsprognose (siehe Vordruck im Intranet) gerne bis zum
06.11.2026
direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung" an 10/1.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass alle am Auswahlverfahren Beteiligten in Ihre Bewerbungsunterlagen und Ihre Beurteilungen Einsicht nehmen.
Bewerbungen schwerbehinderter Dienstkräfte werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet, sofern die Dienstkräfte diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.
PS:
Bewerbungen aus vorherigen Verfahren haben leider keine Gültigkeit mehr. Wenn Sie weiterhin an der beruflichen Entwicklung durch den Verwaltungslehrgang II interessiert sind, senden Sie uns gerne eine neue Bewerbung.