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Stadt Erbach

Stadt Erbach
Vollzeit, Teilzeit
Erbach

Willkommen in ErbachBei der Stadt Erbach (14.300 Einwohner) ist wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ab 01.01.2027 die Stelle des/der hauptamtlichen

Bürgermeisters/Bürgermeisterin (m/w/d)

neu zu besetzen.

Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet amSonntag, 4. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 18. Oktober 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/ Unions-bürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung im Staatsanzeiger, d. h. frühestens am Samstag, 25.07.2026 und spätestens am Montag, 07.09.2026, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Herrn 2. Stellvertretender Bürgermeister Constantin Freiherr von Ulm-Erbach, Rathaus Erbach, Erlenbachstraße 20, 89155 Erbach, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 25 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Anschrift (Hauptwohnung) von dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses kostenfrei ausgegeben)
  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers (m/w/d), dass kein Aus-schluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Her-kunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Bewerbungen für die Wahl am 04.10.2026 umfassen auch die Teilnahme an einer eventuell notwendigen Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nach § 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit der öffentlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern (w/m/d) rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

> Bewerbungs­frist: bis Montag, 07.09.2026,
18:00 Uhr