Duisburg – kontrastreich und lebendig: Naherholungsgebiete, Industrie- kultur, kulturelle Angebote, sportliche Highlights und eine attraktive Arbeitgeberin.
Als Verwaltungsfachangestellte*r für den kommunalen Ordnungsdienst bist du für die Erledigung der Aufgaben des mittleren Dienstes in der Verwaltung zuständig. Du lernst während der Ausbildung das breite Aufgabenspektrum verschiedener Fachbereiche des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg kennen. Unter anderem lernst du:
Des Weiteren unterstützt du das Veterinäramt bei der Überprüfung der artgerechten Haltung von Tieren und führst gemeinsame Kontrollen mit der Polizei in Gewerbebetrieben und Gaststätten durch.
Die Ausbildung wird durch fachliche und persönlichkeitsbildende Seminare sowie Dienstsport abgerundet.
Der theoretische Unterricht besteht aus dem Berufsschulunterricht und dem praxisbegleitenden Unterricht im Studieninstitut Duisburg. Der Berufsschulunterricht findet in Blockform im Willy-Brandt-Berufskolleg in Duisburg-Rheinhausen statt.
Neben den allgemeinen Fächern Deutsch und Politik werden berufsbezogene Lernbereiche unterrichtet. Hierunter fallen die Unterrichtsfächer Allgemeine Wirtschaftslehre, Verwaltungsrechtliches Handeln, Verwaltungsbetriebslehre / Controlling.
Im Unterricht des Studieninstituts werden u. a. Themen wie Allgemeines Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Kommunalrecht, Sozialrecht, Ordnungsrecht und der Haushaltsplanung behandelt.
Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht mit sehr guten Chancen auf eine unbefristete Übernahme nach erfolgreicher Absolvierung.
Nach deiner Ausbildung hast du die Möglichkeit am Verwaltungslehrgang II teilzunehmen und höherwertige Tätigkeiten des gehobenen Dienstes wahrzunehmen.
Die Bezahlung erfolgt nach dem TVAöD.
Rolf Reisinger Tel.: 0203 283-2389
(Bewerbungen bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular einreichen. Der Button hierzu befindet sich ganz unten auf dieser Seite.)
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Frauen, Schwerbehinderten und Menschen mit Migrationshintergrund. Frauen werden gemäß des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Frauenförderungsplans / Gleichstellungsplans bevorzugt berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerberinnen besonders berücksichtigt.* Weitere Informationen findest du unter