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Stadt Dinslaken

Stadt Dinslaken
Vollzeit, Teilzeit
Dinslaken
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01.01.2027

Beginn:

regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit, Teilzeit möglich

Umfang

Befristung:

EG 9a TVÖD VKA bzw. A 8 LBesG

Vergütung

Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Für uns zählen Ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken.

Bewerbungen von Schwerbehinderten i.S. des Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und ihnen gleichgestellte Personen sind erwünscht.

Stellenausschreibung

Bei der Stadt Dinslaken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachdienst Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr (FD 3.1) die Stelle

Sachbearbeitung Koordination Ordnungsdienste (w/m/d), FD 3.1

mit der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen.

Die Stellenbesetzung kann auch im Wege der individuellen Stellenteilung erfolgen. Als familienfreundliches Unternehmen fördert die Stadt Dinslaken Teilzeitbeschäftigung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in größtmöglichem Umfang.

Als Koordinator*in für die Ordnungsdienste übernehmen Sie eine zentrale Schnittstellenfunktion innerhalb des Fachdienstes. Sie koordinieren die operativen Aufgaben der Ordnungsdienste, unterstützen die Mitarbeitenden bei der täglichen Aufgabenwahrnehmung und sorgen für eine strukturierte, rechtssichere und zielorientierte Durchführung der Einsätze.

Zu Ihren wesentlichen Aufgaben zählen:

  • Aufnahme und Bewertung von Beschwerden und Bürgerhinweisen sowie Koordination der weiteren Bearbeitung
  • Planung und Koordination der Ordnungsdienste
  • Bedarfsgerechte Einsatzplanung unter Berücksichtigung aktueller Einsatzlagen und dienstlicher Erfordernisse (inkl. Erstellung von Dienst- und Einsatzplänen)
  • Anleitung und Unterstützung der Mitarbeitenden bei der Anwendung relevanter Rechtsgrundlagen (inkl. Planung und Durchführung von Schulungen)
  • Vorbereitung und Durchführung von Dienstbesprechungen
  • Mitwirkung bei der Maßnahmenführung in besonderen Einsatzlagen, z.B. bei Veranstaltungen, Evakuierungen oder konzentrierten Kontrollmaßnahmen in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen
  • Einsatznachbereitung einschließlich der Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Wahrnehmung und Durchführung von Ordnungsdienstaufgaben
  • Auswertung von Einsatzdaten sowie Erstellung von Statistiken und Berichten
  • Zentrale Beschaffung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Dienstfahrzeuge, Einsatzmittel und persönlichen Schutzausrüstung des Fachdienstes

Im Rahmen der geplanten Neustrukturierung des Bereichs können sich Änderungen und Erweiterungen des Aufgabenbereichs ergeben. Die Übertragung weiterer oder anderer Aufgaben bleibt vorbehalten.

Vorausgesetzt werden:

  • die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit der Fachrichtung Kommunalverwaltung oder
  • erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (ehemals Angestelltenlehrgang I)

Da die Funktion auch die eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben im Ordnungsdienst umfasst, ist die regelmäßige Tätigkeit im Außendienst Bestandteil der Aufgabenwahrnehmung. Voraussetzung für die Wahrnehmung der Funktion ist daher der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen (Fahrerlaubnisklasse B).

Darüber hinaus bringen Sie folgende Eigenschaften mit:

  • selbstständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • ohe Eigeninitiative und Verantwortungsbereitschaft
  • ausgeprägte Organisationsfähigkeit
  • Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen
  • Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen sachorientierte Lösungen zu entwickeln
  • ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit sowie ein sicheres und professionelles Auftreten
  • Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität, auch in dynamischen und besonderen Einsatzlagen
  • Innovationsfähigkeit und die Bereitschaft, bestehende Strukturen und Arbeitsabläufe weiterzuentwickeln
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Sicherheit im Umgang mit und in der Anwendung von Rechtsvorschriften
  • kunden- und serviceorientiertes Verhalten

Die Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr und des Ordnungsdienstes orientieren sich an den jeweiligen Einsatzlagen und dem aktuellen Bedarf. Die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie zur Wahrnehmung von Diensten in den Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen wird daher vorausgesetzt. Die konkreten Einsatzzeiten werden im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse und der geltenden arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen geplant.

Wir bieten:

Die Eingruppierung / Besoldung erfolgt bei Erfüllung der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach EG 9a TVöD bzw. A 8 LBesG NRW.

Wir fördern den beruflichen Werdegang von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Auswahlverfahren bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Referenz-Nr.: 60/2026

Bewerbungsfrist: 21.09.2026

Für inhaltliche Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle steht Ihnen der Fachdienstleiter David Bohnes unter Tel. 02064/66-211 gerne zur Verfügung.

Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen und vollständigen Unterlagen ausschließlich über unser Online Bewerbungsportal.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.