Die Stadt Bornheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Orgahelfer*in (m/w/d) im Außendienst für die Volkshochschule Bornheim/Alfter
Bei der VHS Bornheim/Alfter erwartet Sie eine interessante, kundenorientierte und vielseitige Tätigkeit. Als Organisationshelfer*in leisten Sie einen wichtigen Beitrag, damit die Veranstaltungen stattfinden können und sind Ansprechperson für Teilnehmende und Kursleitende.
Ihre Aufgaben
- Verteilung von Werbematerial (Programmhefte/Flyer/Plakate) der Volkshochschule
- Aufsicht bei Prüfungen
- Mithilfe bei Werbeveranstaltungen der VHS
- Öffnen/Schließen sowie Herrichten von Kursräumen
- Transport und Bereitstellen von Unterrichtsmaterialien/-medien (inkl. IT-Technik)
- Begleitung von Exkursionen bei Bedarf
- Vertretung der Organisationshelfer im Abend- und Wochenenddienst sowie im BJT
Ihr Profil
- zuverlässig, aufmerksam, dienstleistungsorientiert und körperlich belastbar
- Freude und Geschick im Umgang mit Menschen
- kommunikativ und gute soziale und interkulturelle Kompetenzen
- gute Kenntnisse im Umgang mit IT-Hardware
- Führerschein Klasse B
- zeitlich flexibel
Da es sich bei der Tätigkeit im Außendienst um eine Arbeit auf Abruf gem. § 12 TzBfG handelt, ist eine zeitliche Flexibilität ( Abruf der Arbeitsleistung jeweils spätestens sechs Tage im Voraus) zwingend erforderlich.
Die Stadt Bornheim bietet:
- eine unbefristete geringfügige Beschäftigung (Arbeit auf Abruf) nach Entgeltgruppe 2 TVöD (Die Zuordnung der Erfahrungsstufe erfolgt nach den Regelungen des TVöD)
- eine jährliche Sonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung (TVöD)
- eine betriebliche Altersvorsorge bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 13. Juli 2026 über unser Online-Bewerberverfahren!
Für allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen Frau Spürck 02222/945-241, bei fachlichen Fragen Frau Schwartmanns 02222/945-464 gerne zur Verfügung.
Denken Sie bitte daran Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungs- und sämtliche Arbeitszeugnisse etc.) vollständig einzureichen. Die Stadt Bornheim verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des Gleichstellungsplanes der Stadt Bornheim. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr sind erwünscht. Die Stelle ist grundsätzlich durch Teilzeitkräfte besetzbar. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!