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Rheingau-Taunus-Kreis

Rheingau-Taunus-Kreis
Vollzeit, Teilzeit
Bad Schwalbach
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Hygienekontrolleurin bzw. Hygienekontrolleur (m/w/d)

Vollzeit/Teilzeit

Unbefristet

Entgeltgruppe: E 9a TVöD

Bewerbungsfrist: 01.11.2026

Vom weltbekannten Rheingau bis zum idyllischen Taunus erstreckt sich der Rheingau-Taunus-Kreis mit seinen knapp 200.000 Bürgerinnen und Bürgern. Als Kreisverwaltung gestalten wir die Lebensqualität unserer Region, stehen den Menschen im Alltag verlässlich zur Seite und entwickeln Lösungen für die Herausforderungen von heute und morgen. Wir arbeiten verantwortungsbewusst, serviceorientiert und im starken Miteinander – ganz im Sinne unseres Mottos #wirfüreuch.

In unserem Fachdienst II.7 – Gesundheit – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Hygienekontrolleurin bzw. eines Hygienekontrolleurs (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

Als Hygienekontrolleurin bzw. Hygienekontrolleur schützen Sie die Gesundheit der Menschen im Landkreis: Sie verhindern die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten, sichern hygienische Standards in sensiblen Einrichtungen, beraten in schwierigen Situationen vor Ort und handeln entschlossen, wenn Risiken entstehen. Mit Ihrem fachlichen Blick, Ihrer Sorgfalt und Ihrer Präsenz stärken Sie den Infektionsschutz und sorgen dafür, dass unser Landkreis gesund und handlungsfähig bleibt.

#wirfüreuch – für einen gesunden Landkreis

Ihre Aufgaben:

  • Sie erfüllen die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), verhüten und bekämpfen übertragbare Krankheiten, leiten bei hochansteckenden Erkrankungen notwendige Erstmaßnahmen ein und melden meldepflichtige Krankheiten in den entsprechenden Portalen.
  • Sie führen Ermittlungen, Beratungen, Anweisungen und Umgebungsuntersuchungen beim Auftreten meldepflichtiger Erreger und Erkrankungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch.
  • Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose führen Sie durch und übernehmen gemeinsam mit der zuständigen Kollegin die Tuberkulosefürsorge.
  • Sie führen Erstbelehrungen gemäß § 43 IfSG durch und übernehmen weitere Maßnahmen zur Durchführung des IfSG, der Hessischen Hygieneverordnung sowie der Hessischen Infektionshygieneverordnung.
  • Durchführung infektionshygienischer Begehungen von überwachungspflichtigen Einrichtungen nach dem IfSG und dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) wie Kindertagesstätten, Altenheimen, Gemeinschaftsunterkünften, medizinische Einrichtungen sowie im Friedhofs und Bestattungswesen.
  • Im Bereich Umwelt‑, Orts‑ und Wohnungshygiene beraten und kontrollieren Sie vor Ort, übernehmen Aufgaben der Schädlingsbekämpfung und überwachen die Schulhygiene.
  • Sie dokumentieren Ihre Feststellungen sorgfältig, erstellen Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren und unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit zu hygienerelevanten Themen.

Wir bieten:

  • Eine unbefristete Vollzeitstelle, die grundsätzlich auch in Teilzeit besetzt werden kann.
  • Eine umfassende und professionelle Einarbeitung
  • Einen sicheren Arbeitsplatz, der einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl des Landkreises leistet
  • Arbeitszeitmodelle ganz im Sinne einer ausgeglichenen Work-Life-Balance und entsprechend der Zertifizierung „audit berufundfamilie“, wie z.B. flexible Gleitzeit und Homeoffice
  • 30 Tage Jahresurlaub bei einer 5-Tage-Woche (ab 2027: 31 Tage Jahresurlaub)
  • Zusätzliche Leistungen nach dem TVöD, wie z.B. Jahressonderzahlung und eine betriebliche Altersversorgung
  • Vielfältige und bedarfsorientierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein attraktives Paket an Vergünstigungen für unsere Mitarbeitenden
  • Das JobTicket Premium mit Mitnahmeregelung zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV im gesamten RMV-Verbundgebiet
  • Die Möglichkeit zum Dienstradleasing für Tarifbeschäftigte

Wir erwarten:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur/ Hygienekontrolleurin bzw. Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin oder
  • eine vergleichbar einschlägige Qualifikation mit nachweisbaren Kenntnissen in Hygiene, Infektionsschutz, Mikrobiologie oder Epidemiologie, insbesondere als Hygienefachkraft/ Fachkraft für Krankenhaushygiene
  • Die Bereitschaft, sich in die einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere Infektionsschutzgesetz, Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Hessische Infektionshygieneverordnung, Hessische Hygieneverordnung sowie Hygienevorschriften gemäß KRINKO einzuarbeiten, wird vorausgesetzt.

Wir wünschen uns:

  • Berufserfahrung im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der Infektionshygiene, Krankenhaushygiene, Mikrobiologie oder in vergleichbaren Bereichen der Gesundheits- bzw. Hygieneüberwachung.

Wichtige Hinweise:

Wir möchten Sie darum bitten, von Bewerbungen per Post oder E-Mail abzusehen und das Onlineformular zu nutzen. Sollten Sie sich ohne Angabe Ihrer persönlichen Daten bei uns bewerben wollen, nutzen Sie hierfür bitte das Bewerbungsformular für .

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Ihr Kontakt

Fachdienstleitung

Frau Seifert

Tel.: 06124 / 510-354

Personalmanagement

Frau Nadine Schrankel

Tel.: 06124 / 510-9728