Bei der Verfügbarkeit digitaler Infrastrukturen wird der Mobilfunk eine immer wichtigere Rol-le erlangen. Smartphones werden immer leistungsfähiger und andere Endgeräte wie PCs und Notebooks in vielen Bereichen ergänzen oder ersetzen. Jährlich steigt die Summe der verbrauchten mobilen Daten immer weiter. Dazu kommen neue mobile Anwendungen zur Steuerung von (kommunalen) Dienstleistungen, Fahrzeugen und Echtzeitinformationen.
Im Rhein-Kreis Neuss besteht in Teilen schon eine Versorgung mit 5G-Mobilfunk, insgesamt ist das Netz wegen der urbanen und verdichteten Strukturen schon vergleichsweise dicht ausgebaut. Um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit hohen Datenraten zu gewähr-leisten, ist trotz der guten Ausgangslage weiterhin ein Ausbau des Mobilfunknetzes im Rhein-Kreis Neuss notwendig. Dabei sollen auch Standortvorteile im Zusammenhang mit dem Strukturwandel nach Auslaufen des Braunkohlebergbaus generiert werden.
Hierzu ist im Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen des Rhein-Kreises Neuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine auf drei Jahre befristete Vollzeitstelle
eines/r Mobilfunkkoordinator/in (w/m/d) (Entgeltgruppe E 12 TVöD)
für die weitere Entwicklung und Umsetzung des Mobilfunkausbaus zu besetzen. Der Dienstort ist die Stadt Grevenbroich.
Die Mobilfunkkoordinatorin oder der Mobilfunkkoordinator hat die Aufgabe, den gesamten Rhein-Kreis Neuss bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen zu unterstützen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
Wir bieten Ihnen:
Informieren Sie sich gerne vielseitig und nutzen Sie ebenfalls die Möglichkeit, für nähere Informationen zum Aufgabengebiet den Leiter des Amtes für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, Bauen und Wohnen, Herrn Temburg, unter der Rufnummer 02181 601-6100, zu kontaktieren.
Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Kreisverwaltung setzen wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Auf die Möglichkeit der Besetzung der Stelle in Teilzeit wird hingewiesen. Dabei sollte eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet sein.
Ihr Interesse ist geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte bis zum 14.06.2023 unter https://www.rhein-kreis-neuss.de/stellen online einreichen können.