Der Rhein-Kreis Neuss ist mit seinen mehr als 450.000 Einwohnern in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes – auch als Arbeitgeber. Wir sind einer der größten und wirtschaftsstärksten Kreise in der Bundesrepublik Deutschland in einer regional und überregional bedeutungsvollen Lage zwischen den Oberzentren Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Krefeld. Der Rhein-Kreis Neuss verfügt neben einer gut ausgebauten allgemeinen und verkehrstechnischen Infrastruktur über attraktive Kultur-, Sport und Freizeitmöglichkeiten.
Im Gesundheitsamt des Rhein-Kreises Neuss ist in der Abteilung 53.5 – Infektionsschutz und Umwelthygiene – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Stunden wöchentlich als
mit Dienstort in Neusszu besetzen.
Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2025 befristet. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt im Rahmen des im September 2020 zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt)“ für den Personalaufwuchs im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).
Im Fachbereich „Infektionsschutz und Umwelthygiene“ werden die klassischen Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde wie z. B. Veranlassung von Maßnahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten, die Überwachung von Trink- und Badewasser, Hygienekontrollen in hygienischen Einrichtungen und umweltmedizinische Aufgaben zur Sicherung gesunder Lebensverhältnisse im Rhein-Kreis Neuss bearbeitet.
Informieren Sie sich gerne vielseitig und nutzen Sie ebenfalls die Möglichkeit, für nähere Informationen zum Aufgabengebiet den Leiter der Abteilung „Infektionsschutz und Umwelthygiene“, Herrn Oliver Hanke, unter der Rufnummer 02181/601-5350 zu kontaktieren.
Der Rhein-Kreis Neuss verfolgt offensiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als moderne Kreisverwaltung setzen wir auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, um gegenwärtig und in Zukunft einen ausgewogenen Anteil von Frauen und Männern in unserer Verwaltung sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und ihnen gleichgestellten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihr Interesse ist geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum **11.06.**2023.