Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Steuerverwaltung
im Rathaus
Umfang
Vollzeit oder Teilzeit mit mind. 30 Wochenstunden
Befristung
unbefristet
Beginn
ab sofort
Ihre Aufgabenschwerpunkte bei uns:
- Veranlagung von Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie Abwasserabgabe
- Abrechnung der Wasser-, Kanal- und Abfallbeseitigungsgebühren
- Bearbeitung von Widersprüchen in den vorgenannten Tätigkeitsbereichen
- Sachbearbeitung in Abfallwirtschaftsangelegenheiten
- Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen
- Kommunales Versicherungswesen
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter (VFA-K, m/w/d), Beamter der 2. Qualifikationsebene (QE 2, m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung
- Gute Fachkenntnisse im kommunalen Steuer- und Abgabenwesen, idealerweise mehrjährige Berufserfahrung in der Steuerverwaltung
- Gute EDV-Kenntnisse in den MS-Office-Standardanwendungen (Word, Excel, Outlook) und möglichst auch in der AKDB-Software OK.FIS bzw. OK.FINN
- Selbständiges und bürgerorientiertes Arbeiten, Teamfähigkeit, Flexibilität und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen:
- Ein interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabenfeld in einer aufstrebenden Gemeinde
- Tarifgerechte Bezahlung nach dem TVöD unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Voraussetzungen, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Gewährung der üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst einschließlich Zusatzversorgung und Jobrad-Angebot
- 39-Stunden-Woche mit gleitender Arbeitszeit oder alternativ Teilzeitbeschäftigung mit mind. 30 Wochenstunden
- Einen sicheren, unbefristeten Arbeitsplatz unabhängig von konjunkturellen Schwankungen
- Gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, die Sie bevorzugt online über unsere Homepage, alternativ auch gerne postalisch an den Markt Geisenhausen, Personalverwaltung, Marktplatz 6, 84144 Geisenhausen, einreichen.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Kämmerer Beresowski, Tel.: 08743/9616-34, E-Mail:
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie uns die Zustimmung, dass wir diese einbehalten. Nach Abschluss des Verfahrens werden die personenbezogenen Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen gemäß datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.
Reisekosten werden nicht erstattet.
Bitte beachten Sie unsere .