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Landratsamt Meißen

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Meißen
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Öffentliche Stellenausschreibung

Kenn-Nr.: Ö/002-2026

Im Büro Landrat des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:

Fahrerin/Fahrer des Landrates (w/m/d)

Die tägliche Arbeitszeit inklusive der in ihr enthaltenen Wartezeiten kann bis zu 15 Stunden täglich ohne Ausgleich betragen und wird vertraglich vereinbart. Die höchstzulässige Arbeitszeit beträgt 288 Stunden im Kalendermonat ohne Freizeitausgleich. Die tägliche Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden (mit Zeitausgleich bis zum Ablauf der nächsten Woche). Die Stelle ist nicht für eine Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit geeignet.

Der Arbeitsort ist Meißen.

Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .

Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Dienstfahrten zu Veranstaltungen und Terminen des Landrates einschließlich eigenverantwortlicher Vorbereitung dieser Fahrten
  • Organisation der Reinigung und Pflege des Dienstfahrzeuges
  • ordnungsgemäße Fahrtennachweisführung und Dokumentation der geleisteten Stunden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen des Landrates
  • organisatorische und technische Unterstützung der Geschäftsstelle Kreistag
  • Vorbereitung von Ausschusssitzungen und sonstigen Anlässen (beispielsweise Bestuhlung, Getränkeversorgung)
  • Verwaltungsaufgaben (beispielsweise Botengänge, Kurierfahrten)

Ihr Profil:

  • technisches Verständnis
  • gültige Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Nachweis über Eintragungen im Fahreignungsregister (Punktestand) - ein Auszug, nicht älter als 4 Wochen, ist spätestens zum Vorstellungsgespräch vorzulegen - Bewerbungen oberhalb der Vormerkungsstufe können leider nicht berücksichtigt werden
  • Vorlage eines behördlichen Führungszeugnisses
  • zeitliche Flexibilität, Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und am Wochenende (außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
  • Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Loyalität, Diskretion
  • sehr gute Orientierungsfähigkeit sowie regionale Ortskenntnisse
  • sichere mündliche Kommunikationsfähigkeit
  • gepflegtes Erscheinungsbild, sehr gute Umgangsformen, sicheres und freundliches Auftreten
  • Bestehen der Einstellungsuntersuchung zur körperlichen Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
  • Deutschkenntnisse mindestens Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)

Unser Angebot:

  • tarifgerechte Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 der Entgeltordnung des TVöD-VKA
  • monatliche Zulage in Höhe von 180 Euro gemäß Paragraph 4 Absatz 1, IV. TV Entgeltgruppenverzeichnis HWT-SAT
  • Zahlung von Zuschlägen gemäß Paragraph 8 TVöD für Wochenend- und Nachtarbeit
  • interessantes und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
  • Unterstützung bei der aufgabenbezogenen Fort- und Weiterbildung
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur Gesundheitsförderung
  • betriebliche Altersvorsorge sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Fahrradleasing
  • Corporate Benefits

Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Büro Landrat Herrn Werner unter der Telefonnummer 03521 725-7011.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.

Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 29.01.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.

Wir bitten Sie, Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.

Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.

Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.

Ralf Hänsel
Landrat