Im Büro Landrat des Landratsamtes Meißen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle unbefristet zu besetzen:
Die tägliche Arbeitszeit inklusive der in ihr enthaltenen Wartezeiten kann bis zu 15 Stunden täglich ohne Ausgleich betragen und wird vertraglich vereinbart. Die höchstzulässige Arbeitszeit beträgt 288 Stunden im Kalendermonat ohne Freizeitausgleich. Die tägliche Ruhezeit kann auf bis zu neun Stunden verkürzt werden (mit Zeitausgleich bis zum Ablauf der nächsten Woche). Die Stelle ist nicht für eine Aufgabenwahrnehmung in Teilzeit geeignet.
Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage .
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Büro Landrat Herrn Werner unter der Telefonnummer 03521 725-7011.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 29.01.2026 über unser Karriereportal einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Wir bitten Sie, Ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen und zu begründen.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage . Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Ralf Hänsel
Landrat