Arbeiten im Landratsamt Görlitz ist überraschend vielseitig, abwechslungsreich und alles andere als trocken. Unser Team an den Standorten Görlitz, Zittau, Löbau, Niesky und Weißwasser besteht aus über 1600 Mitarbeiterinnen mit vielfältigen kommunalen Aufgaben. Als einer der größten Arbeitgeber der Region sind wir vorrangig Dienstleister für die Belange von rund 250.000 Bürgerinnen im Landkreis Görlitz, aber auch Ordnungs-, Aufsichts- und Genehmigungsbehörde mit Herz und Verstand.
Im Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Ausländerrecht, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitsrecht (m/w/d) zu den folgenden Rahmenbedingungen zu besetzen:
Stellennummer: 3601-01-91ZS Arbeitszeit: Vollzeit Arbeitsort: Görlitz Vertragsart: befristet im Rahmen § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von 2 Jahren. Aus diesem Grund richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an Bewerber*innen, welche noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Görlitz gestanden haben. Vergütung: vorbehaltlich der endgültigen Eingruppierung EG 9b TVöD-VKA Bewerbungsfrist: 31.05.2022
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (inklusive Anschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) – Bewerben Sie sich dazu direkt über unser Online Bewerbungsverfahren. Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass Kosten, die Ihnen im Laufe des Auswahlverfahrens entstehen, nicht erstattet werden können.
Willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welcher Herkunft und welchen Geschlechts (m/w/d). Daher fördert der Landkreis Görlitz aktiv die berufliche Gleichberechtigung von Menschen jeglichen Geschlechts, indem wir den Frauenförderplan zum Bestandteil unserer Personalarbeit machen. Vor diesem Hintergrund ermutigen wir insbesondere Frauen, sich zu bewerben.
Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen, auch Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) –, werden bei vergleichbarer Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Es handelt sich um ein gestuftes Auswahlverfahren. Bei vergleichbarer Eignung und Qualifikation haben interne Bewerberinnen Vorrang vor externen Bewerberinnen.
Bitte um Beachtung: Auf Grund der aktuellen Situation und den gesetzlichen Regelungen sind wir verpflichtet, im Rahmen eines Vorstellungsgespräches auch bei den Bewerbern die Einhaltung der 3G Regeln (geimpft, genesen, getestet) zu kontrollieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie im Falle eines Vorstellungsgespräches die entsprechenden Nachweise: Impfnachweis, Nachweis über die Genesung (nicht älter als 3 Monate) oder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis (PCR oder Antigen Schnelltest – kein Selbsttest) vorzulegen. Sollten diese Nachweise im Falle eines Vorstellungsgespräches nicht vorgelegt werden, können Sie als Bewerber / Bewerberin für das weitere Verfahren leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:
Für Fachfragen:
Frau Wolff (03581 663 5180) SachgebietsleiterinFür Fragen zum Verfahren:
Frau Becker (03581 663 1612) Personalsachbearbeitung