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Landratsamt Erzgebirgskreis

Landratsamt Erzgebirgskreis
Vollzeit, Teilzeit
Annaberg-Buchholz
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Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 316.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.

Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als

Sachbearbeiter Ausreiseangelegenheiten (m/w/d)

Kennziffer: 138/2026/111-53

in Vollzeitbeschäftigung im Referat Migration und Personenstandsaufsicht, Sachgebiet Unterbringungs- und Sozialkoordination, am Standort Annaberg-Buchholz zu besetzen.

Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Genehmigungsversagung/Rückkehrentscheidung:
  • Aufenthaltsrechtliche Prüfung
  • Identitätsfeststellungen, Klärung aufenthaltsrechtlicher Status und Zuständigkeit, Prüfung von Identitätsdokumenten gemäß § 48 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Beantragung, Organisation & Durchführung (richterlicher) Anordnungen von Wohnungsdurchsuchungen nach § 48 Abs. 3 AufenthG in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden
  • Feststellung Ausreisepflicht und Rückkehrentscheidung
  • Verfahren (umfassende und abschließende Ermittlungen zum Sachverhalt, Festnahmeersuchen, ad hoc Entscheidungen, Koordination, Anhörung und ggf. Weiterleitung an andere übergeordnete Behörden, Feststellung von Befreiungstätbeständen zur Visapflicht bei Einreise, Auskunft und Beratung ausreisepflichtiger Personen, Einholung Einvernehmen) sowie eigenständige Entscheidung
  • Bescheide/Verfügungen: Ausreiseaufforderung mit Fristsetzung, Freizügigkeitsverlustfeststellungen, Ausweisungen im In- und Ausland, Annullierung/Aufhebung und Widerruf von Visa, Zurückschiebungen, Abschiebungsandrohungen
  • Vollzug von Rückkehrentscheidungen:
  • Duldung
  • Prüfung der Voraussetzung der vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gem. §§ 60a ff. AufenthG im Sinne der Abschiebestoppregelungen, Anspruchs-, Ermessens-, Beschäftigungsduldung und deren Erteilung bzw. Ablehnung
  • Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens von Abschiebungsverboten und Duldungsdauer, sowie Nebenbestimmungen
  • Herstellung der rechtlichen Voraussetzungen
  • Befristungsentscheidungen mit Bedingungen, Prüfung und Entscheidungen über Erlass und Verlängerung von Einreise- und Aufenthaltsverboten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Prüfung und Berechnung von Hemmungszeiten des Aufenthaltsverbotes bei unerlaubter Wiedereinreise, Prüfung und eigenständiger Entscheidung über Erteilung/Ablehnung von Betretenserlaubnissen, Befristungen von Altausweisungen, nachträgliche Änderung/Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes, Widerruf von Einreise- und Aufenthaltsverboten nach unerlaubter Einreise entgegen des Einreise- und Aufenthaltsverbotes
  • Aufforderung zur Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Gutachtens und Anordnung ärztlicher Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit, ggf. unter Zwangsvorführung
  • Widerruf/Ablehnung der Duldung
  • Maßnahmen zur Pass-/Passersatzbeschaffung gemäß § 48 AufenthG
  • Anordnung von Sofortvollzugsmaßnahmen gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO
  • Anwendung der Spezialregelungen in Auslieferungsverfahren (IRG)
  • Vollstreckung der Rückkehrentscheidung
  • Organisation der geplanten Maßnahme (Einziehung von Dokumenten, Entscheidung über Zuverlässigkeit der Person, Überwachung der Rückführung/freiwilligen Ausreise, Flugbuchung, Durchbeförderungsmaßnahmen EU-weit, polizeilicher Transport unter Berücksichtigung des pluralistischen Systems, ärztliche Begleitung, Ausarbeitung von Honorarverträgen bei ärztlichen Begleitungen, Beantragung und Koordinierung der polizeilichen Sicherheitsbegleitung, Entscheidung und Verbescheidung einer Sicherheitsleistung, Vollstreckung zu Nachtzeiten, Entscheidung und Auszahlung von Handgeld)
  • Androhung, Anordnung und Vollstreckung von Zwangsmitteln gem. SächsVwVG
  • Organisation und Umsetzung von Vorbereitungs-, Sicherungshaft, Ausreisegewahrsam gem. § 62 AufenthG
  • Bearbeitung besonderer Personengruppen
  • unbegleitete minderjährige Ausländer
  • Gefährder und Straftäter mit besonderer Bedeutung

Ihr Anforderungsprofil:

  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
  • erfolgreich abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Public Administration/Bachelor of Public Sector Management, Bachelor of Laws (LL.B.), Diplom-Verwaltungswirt oder abgeschlossene berufsbezogene Weiterqualifikation zum Verwaltungsfachwirt (Diplom SKVS/Diplom SKSD/Landesdirektion), Kommunalwirt (Diplom SKVS/Diplom SKSD/VWA), Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
  • alternativ ein erfolgreich abgeschlossenes Studium (Bachelor) Präventionsmanagement in Verbindung mit einschlägiger Berufserfahrung oder eine erfolgreich absolvierte Weiterbildung zum Rechtsfachwirt oder ein anderer einschlägiger Fachwirt in einem Verwaltungs- oder Rechtsbereich mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Semestern (18 Monate)
  • Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
  • Kenntnisse der folgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften: AufenthG; VwVfG; SächsVwVG; IRG; FreizügG/EU; SächsVwKG; VwGO; BGB; GFK; GG; VwZG; SächsVwZG; VwVG; AsylG; AsylbLG; AufenthV; SächsFlüAG; SächsAAZuVO; VwV-Unterbringung; StPO; PassG
  • ein hohes Maß an Belastbarkeit und psychischer Stabilität, Teamfähigkeit und Sensitivität
  • hohe interkulturelle und soziale Kompetenz
  • ausgeprägte Fähigkeit zur Konfliktvermittlung und -bewältigung
  • ein hohes Maß an Serviceorientierung
  • flexible Arbeitszeitgestaltung, Mobilität – Bereitschaft zum Außendienst
  • Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Nutzung des Privat-PKW für dienstliche Fahrten
  • Fremdsprachenkenntnisse sind wünschenswert

Was wir bieten!

  • Vergütung nach dem TVöD
  • in Entgeltgruppe 9c bei Vorliegen einer der geforderten Qualifikationen
  • in Entgeltgruppe 9b bei Vorliegen einer der angegebenen alternativen Qualifikationen
  • sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
  • 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Leistungsentgelt
  • Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits

Nutzen Sie Ihre Chance, gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft des Erzgebirgskreises!

Ansprechpartner Personal

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Organisation
SG Personal
Frau Hempel
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner Fachbereich

Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet:
Frau Referatsleiterin Dr. Steyer
Referat Migration und Personenstandsaufsicht
Telefonnummer 03733 831-5115

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