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Landkreis Zwickau

Landkreis Zwickau
Vollzeit
Werdau
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Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.

Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 305.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit!

Das Landratsamt Zwickau bietet für den derzeitigen Standort Werdau

zwei

Praktikumsplätze für Umschulende im kaufm. Bereich bzw. verwaltungsrechtlichen Bereich

unter der Kennziffer 160/2026/DI im Dezernat Finanzen und Service

für das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse

in Vollzeit

Beschäftigungsdauer befristet nach Praktikumsvertrag, mit Option auf Entfristung bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfungen mit mindestens der Note "befriedigend"

Beschäftigungsbeginn 1. Februar 2027

Ihr Aufgabengebiet:

Während des Praktikums lernen Sie folgendes Aufgabengebiet kennen:

  • Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs. Dies beinhaltet:
  • Aufbereitung des maschinellen Kontoauszuges
  • Überprüfung der automatischen Zuordnung
  • manuelle Zuordnung bzw. Buchung von Einzelbeträgen
  • Recherchen bzw. Rücksprachen mit Fachamt, Kreditinstituten und dem Bereich Vollstreckung
  • Abstimmung, Freigabe und Verbuchung des A-Ist Stapels
  • Drucken und Versenden von Verwahr- und Überzahlungsanzeigen
  • Bearbeiten der Überzahlungsanzeigen (Rückerstattung bzw. Verrechnungen)
  • Anschreiben an Bürger
  • Bearbeiten von Rücklastschriften und von Dialogverrechnungen
  • Umbuchungen bzw. Korrekturbuchungen vornehmen
  • Führen und Verwalten der Hauptkasse in Werdau inkl. Kassenautomaten (im Vertretungsfall)
  • Ein weiterer Teil der Aufgabe im Praktikum ist die Verwaltung des Verwahrkontos. Dazu gehört:
  • Erstellen von Kasseneingangsanzeigen
  • Buchen ungeklärter Ein- und Auszahlungen
  • Recherche und Klärung der ordnungsgemäßen Zuordnung mit Fachamt, Bereich Vollstreckung und Bürger
  • Umbuchung aus Verwahrkonto vornehmen
  • Darüber hinaus sind Sie zuständig für das Scannen von zahlungsbegründenden Unterlagen für den unbaren Zahlungsverkehr inklusive der Prüfung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie die Ablage von Bankauszügen und Quittungen.

Hinweis für Bewerber: Voraussetzung für das Praktikum ist die Absolvierung im Rahmen eines Pflichtpraktikums nach dem Ausbildungs- und Rahmenplan für die jeweilige Umschulung.

Unsere Erwartungen:

  • Zugangsvoraussetzung für die Praktikumsstelle ist:
  • eine bereits mit mindestens befriedigenden Noten absolvierte Umschulungszeit im kaufmännischen bzw. verwaltungsrechtlichen Bereich (Nachweise von Klausurnoten sind beizufügen)
  • die Praktikumsphase ist die letzte vor der Abschlussprüfung und dauert mindestens bis zur Abschlussprüfung
  • eine zuverlässige, strukturierte und selbstständige Arbeitsweise
  • Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Niveau CI) sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeiten setzen wir voraus.
  • sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen
  • Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des Privat-Pkw

Wir bieten Ihnen:

  • eine Ausbildungsbetreuung im Praktikum und die Einarbeitung durch fachkundige Kolleginnen und Kollegen
  • bei erfolgreichem Abschluss der Umschulungsprüfung mit mindestens der Note "befriedigend" eine Option auf unbefristete Beschäftigung mit tarifgerechter Vergütung in Entgeltgruppe 5 einschließlich Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
  • ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten auch im Praktikum
  • ein offenes, transparentes Umfeld und das Angebot die Arbeit mitzugestalten
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u. a. durch flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten sowie mobiles Arbeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarungen
  • Im möglichen Arbeitsverhältnis:
  • stellenbezogene Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr (31 ab 2027) sowie arbeitsfrei an Heiligabend und Silvester
  • attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
  • betriebliche Altersvorsorge (ZVK) bei Anstellung nach TVöD und Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
  • Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Im Interesse der in der Landkreisverwaltung Zwickau angestrebten Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens, sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht. Die im Text verwandte Schreibform dient allein der Vereinfachung und steht für die geschlechtsneutrale Bezeichnung des Berufs.

Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann reichen Sie bitte Ihre vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und aktuellen Nachweis der Umschulung) über unser elektronisches Bewerberportal ein. Aufgrund dessen, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist, erwarten wir Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache. Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie auch auf unserer Homepage unter: .

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Bewerbungsschluss: 31. Oktober 2026

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Nach Bewerbungsschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz (SächsDSDG) verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Landratsamt Zwickau im Rahmen des Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Die ausführlichen Datenschutzhinweise finden Sie auf unserer Homepage unter: .