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Landeshauptstadt Schwerin

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Schwerin
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Die Landeshauptstadt Schwerin, Fachdienst Zentrale Bußgeldstelle und Ordnungsrecht, Fachgruppe Zentrale Bußgeldstelle, sucht dich für die

Sachbearbeitung Zahlungsverkehr (m/w/d)

Für unser Team mit insgesamt acht Mitarbeitenden suchen wir eine Fachkraft für das Thema Zahlungsverkehr als Stelle mit Alleinstellungsmerkmal.

Deine neuen Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs für die Zentrale Bußgeldstelle und für sonstige Ordnungswidrigkeitsverfahren im Fachdienst Zentrale Bußgeldstelle und Ordnungsrecht

  • Überprüfen und Einarbeiten von Ein- und Auszahlungsvorgängen innerhalb der digitalen Fachanwendungen
  • Verwalten der Schnittstellen in dem hier verwendeten Kassenverfahren "Pro-Doppik" und zur Fachgruppe Vollstreckung
  • Anordnen von Einzahlungsumbuchungen und Rückzahlungen nach Prüfung und Abstimmung mit Kontoauszügen und Zahlungsaufforderungen
  • Bearbeiten und Erstellen von Bareinzahlungen unter Prüfung der Rechtmäßigkeit
  • Klären von Einzahlungen und Überweisungen innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit externen Behörden
  • Anfertigen des Monatsabschlusses für den Fachdienst und Erstellen von Zuarbeiten zum Jahresabschluss
  • Verwalten der Kasseneinnahmereste aus Vorjahren
  • Ansprechperson für Bürger und Bürgerinnen in sämtlichen Mahnverfahren des Fachdienstes
  • Prüfen, Gewähren und Überwachen von Zahlungserleichterungen, wie z.B. Ratenzahlungen
  • Treffen von Entscheidungen zur Auszahlung von Auslagen an die Polizei über die Landeszentralkasse
  • Erstellen von Zuarbeiten für die Insolvenzstelle

Was du mitbringst:

  • Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des Allgemeinen Verwaltungsdienstes oder
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n , abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder ein vergleichbarer kaufmännisch oder rechtlich qualifizierender Abschluss, vorrangig Rechtsanwalts, - Steuer, - Bank- oder Notarfachangestellte, Kaufleute Büromanagement oder inhaltlich vergleichbar
  • selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise, hohe Einsatzbereitschaft und sicheres Auftreten werden erwartet
  • Kenntnisse in der Gemeindehaushaltsverordnung, und Gemeindekassenverordnung oder ähnlichen Fachgebieten sind wünschenswert

Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen (m/w/d) nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die verbeamtete Bewerberin/ der verbeamtete Bewerber (m/w/d) kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.

Bewerbungsfrist: 08.09.2026

Entgeltgruppe:

E 6 TVöD und A 6 LBesG

Beginn:

01.10.2026

Anstellung:

Vollzeit; unbefristet

Kontakt:

  • Fachdienst Zentrale Bußgeldstelle und Ordnungsrecht: Frau Behring, 0385 545-2411
  • Personalsachbearbeitung: Frau Dewald, 0385 545-1212