Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe des Kreises Wesel (FD 51-2) sucht für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) in unbefristeter Anstellung am Standort Neukirchen‑Vluyn zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 25,35 Wochenstunden eine/n
Sozialpädagogen/Sozialpädagogin (m/w/d) oder
Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin (m/w/d)
Die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten wird vorausgesetzt.
Die Aufgaben enthalten Außendiensttätigkeiten, für die das Führen des eigenen Fahrzeuges gegen Kostenerstattung vorausgesetzt wird, sofern kein Dienstwagen aus dem Fahrzeugpool zur Verfügung steht.
Anforderungen
Zwingende Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von der Koordinationsbereichsleitung Frau Geraldine Labus oder der zukünftigen Leiterin des Fachdienstes, Frau Grüter-Kaßelmann. Beide beantworten gerne Ihre Fragen unter der Tel. 0281/207-5753 (Fr. Labus)/ Tel. 0281/207-5221 (Fr. Grüter-Kaßelmann) oder per E‑Mail /. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.
können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird voraussichtlich am 20.07.2026 in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 25.06.2026 über unser Bewerbungsportal.