Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.
Der Fachdienst Schulverwaltung und Regionale Bildungsaufgaben begleitet und unterstützt die kreiseigenen Förderschulen und Berufskollegs. Gemeinsam mit den Schulleitungen schaffen wir die organisatorischen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulalltag.
Wir suchen für die Hilda-Heinemann-Schule in Moers und die Bönninghardt-Schule in Alpen zum 01.10.2026 zunächst befristet bis zum 31.03.2030 mit 21,97 Wochenstunden eine/n
Schulsekretär/Schulsekretärin (m/w/d)
Der Einsatz erfolgt für drei Tage pro Woche (13,18 Std.) an der Schule in Moers und für zwei Tage pro Woche (8,78 Std.) an der Schule in Alpen. Die konkrete Arbeitszeitverteilung erfolgt in Absprache mit den Schulleitungen.
Als Schulsekretärin oder Schulsekretär sind Sie eine unverzichtbare Ansprechperson für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Mit Ihrem Organisationstalent und Ihrer Serviceorientierung leisten Sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass Schule jeden Tag verlässlich funktioniert und Kinder und Jugendliche bestmöglich begleitet werden.
Ein Impfschutznachweis gegen Masernerkrankungen wird vorausgesetzt. Die Bildschirmtauglichkeit wird für diese Aufgabe unterstellt.
Anforderungen
Sie bringen mit (zwingend erforderlich)
Außerdem freuen wir uns über Bewerberinnen und Bewerber, die
Was der Kreis Wesel Ihnen bietet
Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Fengels, Koordinationsleitung Förderschulen. Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2206 oder per E-Mail .
können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews erfolgen.
Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne
des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) sind erwünscht.
Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 18.10.2026 über unser Bewerbungsportal (nach Ablauf der Frist ist eine Bewerbung nicht mehr möglich).