Das Museum Schloss Cappenberg in Selm zählt zu den bedeutendsten Beispielen westfälischer Klosterbaukunst. In den repräsentativen Räumlichkeiten des Südflügels zeigt der Kreis Unna wechselnde Ausstellungen zur Klassischen Moderne sowie der zeitgenössischen Kunst und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) präsentiert im Obergeschoss seine Dauerausstellung zum Freiherrn-vom-Stein. Zudem veranstaltet der Kreis Unna in der Stiftskirche auf dem Schlossgelände regelmäßig Vespermusikkonzerte.
Verstärken Sie unser Team im Museumsbetrieb sowie bei Veranstaltungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
EG 3 TVöD VKA, Teilzeit (24,5 Std./Woche), unbefristet
Die wöchentliche Arbeitszeit von 24,5 Std. ergibt sich wie folgt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt 4,25 Std. wochentags und 7,5 Std. sonn- und feiertags innerhalb der Öffnungszeiten des Museums. Vor- und Nachmittagsschichten sowie Wochenenddienste wechseln wöchentlich und sind nach Dienstplan geregelt. Es sind zudem Vertretungseinsätze im Museum Haus Opherdicke mit gleichem Aufgabenbereich möglich.
Die Benefits können je nach Position und Standort variieren.
Klingt interessant? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, inklusive frühestem Eintrittstermin, bis zum 25.02.2026. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab – klicken Sie einfach auf den Bewerbungs-Button.
Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an die zuständige Führungskraft Frau Freitag unter Fon 0 23 03 27-10 41.
Für weitere Infos und Stellenangebote besuchen Sie unser Karriereportal.
Die Vielfalt der Mitarbeitenden ist für den Kreis Unna ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem hat sich der Kreis Unna die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt.
Der Kreis Unna fördert Frauen und stellt sie in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung entsprechend den Zielen des LGG NRW bevorzugt ein.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. Es wird auf den Vorrang interner Besetzung hingewiesen (gestuftes Ausschreibungsverfahren).