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Kreis Euskirchen

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Bereichern Sie unser #TeamKreisverwaltung als

Sachbearbeiter*in Katastrophen- und Zivilschutz (m/w/d)

Euskirchen

Vollzeit / Teilzeit im Jobsharing

sobald wie möglich

EG10/A11

unbefristet

Bewerbung bis 16.08.2026

Das sind wir:

Wir sind bei der Kreisverwaltung ein großes Team, auch wenn unsere Qualifikationen und Tätigkeiten sehr vielfältig sind: Denn nicht nur im Kreishaus am Jülicher Ring, sondern auch z. B. in der Volkshochschule, in den kreiseigenen Schulen, im Bauhof und Abfallwirtschaftszentrum arbeiten wir mit rund 1.300 Kolleginnen für die Bürgerinnen des Kreises Euskirchen.

Das Amt Gefahrenabwehr nimmt gesetzlichen Aufgaben in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr einschließlich des öffentlichen Rettungsdienstes wahr.

Das Aufgabengebiet umfasst die Sachbearbeitung in den Bereichen des Katastrophen- und Zivilschutzes gem. § 4 BHKG NRW.

Das sind gute Gründe für uns:

  • Vielfältige Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zertifizierter familienfreundlicher Arbeitgeber)
  • Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
  • Wertschätzende Arbeitskultur
  • Gut ausgestattete Arbeitsplätze
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement u.a. mit kostenlosen Sport- und Gesundheitsangeboten in der Mittagspause und vergünstigter Mitgliedschaft im Urban Sports Club
  • Externe Mitarbeitenden-Beratung (EAP) in allen Lebensbereichen
  • Jobrad-Leasing für tariflich Beschäftigte
  • Zuschuss zum Deutschlandticket für tariflich Beschäftigte
  • Homeofficemöglichkeit je nach Aufgabenfeld
  • Stellenzulage gem. § 50 Abs.1 LBesG NRW (Feuerwehrzulage) in der Verwendung Lagedienst für Beamt*innen der Laufbahngruppe 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes

Das bewegen Sie bei uns:

  • Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen für den Kreis Euskirchen
  • Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und Nachbetrachtung von Katastrophenschutzübungen
  • Mitwirkung bei der Aufstellung, Überarbeitung und Erprobung von Alarm- und Einsatzplänen sowie Sonderschutzpläne für besonders gemäß § 29 BHKG beziehungsweise für Betriebsbereiche der oberen Klasse gemäß Störfallverordnung im Kreis Euskirchen
  • Konzeptionierung, Erstellung und Fortschreibung des „Alarmkalenders“ gemäß der Richtlinien für die Zivile Alarmplanung (ZAPRL)
  • Mitwirkung in der Erstellung von Risikoanalysen zur Entwicklung von Gefährdungsszenarien, als Grundlagenplanung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bevölkerungsschutz
  • Mitwirkung bei der Konzeptionierung und Etablierung von unterstützenden Maßnahmen zur Risikominimierung der kritischen Infrastrukturen im Kreis Euskirchen
  • Erstellung von (Einsatz)Konzepten für den Bereich Katastrophen- und Zivilschutz
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz und der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
  • Abstimmung und Beratungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie interner Organisationseinheiten in Fragen der Zivilen Alarmplanung und des Bevölkerungsschutzes
  • Gremienarbeit sowie Mitwirkung in Bundes-, Landes- und kreisweiten Austauschformaten mitwirkender Stellen/Behörden
  • Erhebung von Bedarfen im Katastrophen- und Zivilschutz
  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen sowie die behördeninterne Abstimmung zur Ausschreibung von Bedarfen im Katastrophen- und Zivilschutz
  • Mitwirkung in der Einsatzleitung des Kreises Euskirchen, auch außerhalb der regulären Dienstzeiten (24/7)
  • Für Beamt*innen mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2.1. Einstiegsamt des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals gehobener Dienst): Teilnahme am Lagedienst der Abteilung 38 i.S. einer Mischdienstfunktion im 24h/ Dienst

Das überzeugt uns:

  • Befähigung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehem. gD Feu) mit erfolgreich absolvierter BIV-Qualifikation NRW
    oder
  • Verwaltungsfachangestellte/r mit Verwaltungslehrgang II und nachweisbare Tätigkeiten und (Führungs)erfahrung in einer im Katastrophenschutz eingebundenen Einrichtung oder Organisation nach Landesrecht NRW und fundierte Kenntnisse in den Bereichen Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement
    oder
  • Beamt*innen mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener Dienst) und nachweisbare Tätigkeiten und (Führungs)erfahrung in einer im Katastrophenschutz eingebundenen Einrichtung oder Organisation nach Landesrecht NRW und fundierte Kenntnisse in den Bereichen Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement.

Worauf es uns noch ankommt:

  • Kenntnisse im Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement sowie weiterer Aufgaben eines Kreises nach dem BHKG bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • Kenntnisse über die Struktur und Organisation des Zivil- und Katastrophenschutzes in NRW und die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörden
  • Idealerweise verfügen Sie bereits über praktische Erfahrungen in den o. g. Aufgabenfeldern, ggf. auch mit einschlägigen Zusatzqualifikationen
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in der Einsatzleitung des Kreises Euskirchen oder anderen zeitlich begrenzten Organisationsformen des Krisenmanagements im Ereignisfall
  • Sicheres systematisch-methodisches Vorgehen sowie die Fähigkeit Vorgänge analytisch zu erfassen und zu bewerten
  • Schnelle Auffassungsgabe und gute Organisations- und Delegationsfähigkeit
  • Lösungsorientiertes Verhalten verbunden mit hoher Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
  • Zuverlässigkeit, Diskretion, Verantwortungsbewusstsein und angemessenes Auftreten
  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Hohes Maß an Eigeninitiative und Fortbildungsbereitschaft

Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) - vergleichbar A11 Landesbesoldungsgesetz NRW bewertet.

Wir schätzen die Vielfalt aller im Kreis lebenden Menschen und arbeiten stetig daran, diese auch in der Belegschaft zu repräsentieren. Wir freuen uns daher über diverse Bewerbungen! Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden entsprechend den Zielsetzungen des Schwerbehindertenrechts berücksichtigt. Auf das Auswahlverfahren findet der Gleichstellungsplan des Kreises Euskirchen Anwendung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 09.08.2026.

Das Online-Bewerbungsportal erreichen Sie über den untenstehenden Link „Online-Bewerbung“.

Sie sind unsicher, ob diese Stelle etwas für Sie ist? Oder haben Sie noch Fragen? Ihre Ansprechpartner*innen für weitere Informationen: Herr Martin Fehrmann02251/15 301

martin.fehrmann@kreis-euskirchen.de

Herr Peter Jonas02251/15 209

peter.jonas@kreis-euskirchen.de