Bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei o. g. Planstellen im Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abteilung Kataster, Sachgebiet Katasterführung, unbefristet in Vollzeit (39 Wochenstunden) zu besetzen. Die Stellen sind mit bis zu 30 Wochenstunden teilzeitfähig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock liegt direkt an der Ostsee und ist für viele nicht nur ein ideales Reiseziel, sondern auch eine Stadt, die Leben und Arbeit ideal miteinander verbindet. Als größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns und als moderner Verwaltungs- und Wirtschaftsstandort ist sie ein attraktiver Arbeitsort. Die Stadt ist familienfreundlich und bietet ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot.
**Entgelt:**Die Planstellen sind nach TVöD, Entgeltgruppe 9a bewertet.
Zudem bieten wir:
• sehr gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
• individuelle Personalentwicklung
• betriebliches Gesundheitsmanagement
• familienfreundliche Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
• flexible Arbeitszeiten
• Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD-VKA)
• betriebliche Altersvorsorge (ATV-K)
• Jahresurlaub 30 Tage
• DeutschlandTicket (mit einem Preisvorteil von insgesamt 30%)
• Dienstradleasing
• Standortsicherheit Rostock
Bitte bewerben Sie sich auf unserer Homepage (www.rostock.de/karriere) über das Online-Formular.
Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbende, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewerbende, die einen Umzug nach Rostock planen, können sich kostenlos an das Welcome Center der Region Rostock wenden. Die zentrale Anlaufstelle unterstützt bei der Suche nach Wohnraum, Kinderbetreuungsangeboten, Jobperspektiven für die mitziehende Partnerin/den mitziehenden Partner (m,w,d), Freizeitaktivitäten und vieles mehr
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vollzeit, unbefristet
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne!
Bärbel Seemann
Tel. 0381 381-1319
Bewerbungsunterlagen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist unvollständig sind, können im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben.
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet.
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