Die Stadt Bischofswerda - das Tor zur Oberlausitz - bietet Ihnen einen familienfreundlichen, modernen und zukunftssicheren Arbeitsplatz mit allen Vorteilen des öffentlichen Dienstes.
Also überlegen Sie nicht länger... Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Stadtverwaltung Bischofswerda bietet zum 01.09.2026 einen Studienplatz im Bereich
als dualen Bachelorstudiengang an.
Das duale Studium erstreckt sich über eine Dauer von drei Jahren (6 Semester) und gliedert sich in vier Theorie- sowie zwei Praxissemester. Die praktischen Ausbildungsphasen absolvieren Sie bei der Stadtverwaltung Bischofswerda, die zugleich als Einstellungsbehörde fungiert und vielfältige Einsatzbereiche bietet.
Während der Praxisphasen erhalten Sie spannende Einblicke in die vielfältigen Aufgaben einer kommunalen Verwaltung. In verschiedenen Organisationsbereichen wie dem Haupt- und Personalamt, dem Amt für Familie und Ordnung oder dem Bauamt lernen Sie den abwechslungsreichen Arbeitsalltag der Stadtverwaltung aus erster Hand kennen. Die theoretische Ausbildung findet an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum statt.
Detaillierte Informationen zu den Studienschwerpunkten sind auf der Internetseite der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum unter
abrufbar.
Zugangsvoraussetzungen für die Bewerbung sind:
Wir erwarten:
zum Aufgabengebiet:
Herr Semmer
Teamleiter Recht und Personal
Telefonnummer: 03594 / 786 245
zum Ausschreibungsverfahren:
Frau Kluge
Sachbearbeiterin Recht und Personal
Telefonnummer: 03594 / 786 221
Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf, den letzten zwei Schulzeugnissen (Halbjahres- und Jahreszeugnis) sowie weiterer relevanter Praktikums- bzw. Arbeitszeugnisse.
Bewerben Sie sich bis zum 11.01.2026 über unser Online-Bewerberportal auf unserer Homepage unter . Aus Sicherheitsgründen werden nur Anhänge im PDF-Format angenommen.
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind erwünscht. Aufgrund der mit dem Aufgabengebiet verbundenen Tätigkeit ist die Stelle je nach Art und Schwere der Behinderung nicht uneingeschränkt für Schwerbehinderte geeignet. Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung ist ein entsprechender Nachweis der Bewerbung beizufügen.
Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister