Die Gemeinde Kernen im Remstal (ca. 15.800 Einwohner) liegt im Herzen der wirtschaftlich prosperierenden Region Stuttgart. Die Gemeinde verfügt über eine hervorragende soziale und kulturelle Infrastruktur, über sehr gute Einkaufsmöglichkeiten und aufgrund der Lage im unteren Remstal über ein attraktives Erholungs- und Freizeitangebot.
Flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege und viel Gestaltungsmöglichkeiten machen jeden Tag zu einem Gewinn!
## Sauber ist mehr als geputzt. ## Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Karl-Mauch-Schule in Stetten eine
Reinigungskraft (m/w/d) in Teilzeit mit 20 Stunden pro Woche
Wir bieten Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Anstellung in Teilzeit.
Damit Sie Ihre Stärken zeigen und entfalten können, bieten wir Ihnen nachfolgendes Tätigkeitsprofil:
- Durchführung der Unterhaltsreinigung sowie Grundreinigung
- Einhaltung von Reinigungsvorgaben und Richtlinien
Ergänzungen oder Änderungen des Aufgabengebiets bleiben vorbehalten.
Dafür benötigen Sie:
- Mehrjährige Berufserfahrung als Reinigungskraft oder eine Leidenschaft für das Reinigen
- Kenntnisse über den fachgerechten Umgang mit Arbeitsmaterialien und Reinigungsmitteln sind wünschenswert
- Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
Weil Erfolg nur miteinander entstehen kann, wünschen wir uns:
- Eine engagierte Persönlichkeit mit einer strukturierten, selbstständigen sowie sorgfältigen und sauberen Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein, Teamorientierung und Flexibilität
- Hohe Dienstleistungsorientierung, freundliches und zuvorkommendes Auftreten
- Bereitschaft zur Arbeit außerhalb der regulären Dienstzeit
- Zuverlässigkeit, Diskretion und Loyalität
Wir bieten:
- Eine vielseitige, interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit mit hohem fachlichen Anspruche in einem motivierten Team
- Eine Vergütung entsprechend der persönlichen und fachlichen Eignung nach TVöD
- Personalentwicklungsmaßnahmen
- Kostenloses Getränke- und Sportangebot
- Altersversorgung des öffentlichen Dienstes
Wir weisen darauf hin, dass alle Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, gemäß Masernschutzgesetz vor Einstellung mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Na, Ehrgeiz und Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung und Befähigung bevorzugt. Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich an Frau Schöne-Meyer vom Gebäudemanagement (Tel. , E-Mail: ) oder an Frau Haug im Personalamt (Tel. , E-Mail: ). Ihr Schreiben senden Sie uns bitte bis 18.01.2026 vorzugsweise über unser Bewerbungstool .