Die Gemeinde Weiskirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter im Fachbereich öffentliche Sicherheit, Ordnung und Bürgerdienste (m/w/d)
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle.
Die Einstellung erfolgt unbefristet mit der Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD-V (Entgeltordnung Allgemeiner Teil -Tätigkeitsmerkmale).
Ihre Aufgaben:
- Fahrerlaubniswesen
- Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten
- Friedhofsverwaltung
- Verwaltungsarbeiten im Flüchtlingswesen
- Mitarbeit in verschiedenen Tätigkeitsfeldern im Bereich Ordnungsamt (Straßenreinigungssatzung, Feuerwehrwesen)
- Eine endgültige Aufgabenzuordnung bleibt vorbehalten.
Ihr Profil:
- Vorzugsweise eine erfolgreich absolvierte Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungsangestellte/r mit Fachprüfung oder vergleichbarer Qualifikation
- Aufgrund des Aufgabengebietes Besitz der Führerscheinklasse B, da bei den geforderten Tätigkeiten Dienstfahrten an der Tagesordnung sind
- Freundliches und sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit, selbständiges Arbeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Aus- und Fortbildungsbereitschaft
- Bereitschaft zur Bearbeitung anderer Fachgebiete
- Sicherer Umgang mit MS-Office Programmen.
Unser Angebot:
- Eine leistungsgerechte Bezahlung nach den Bestimmungen des TVöD sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Zusatzleistungen (Jahressonderzahlung, Leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersversorgung, Fahrradleasing, Gesundheitsmanagement)
- Ein interessantes, verantwortungsvolles und abwechslungsreiches Aufgabengebiet
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ihre fachlichen Fragen beantwortet Ihnen gerne der Fachbereichsleiter des Fachbereiches für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Bürgerdienste (Tel. Nr. 06876/709-221), bei personalrechtlichen Fragen steht Ihnen das Personalamt (06876/709-113) jederzeit zur Verfügung.
Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 11. Januar 2026 ausschließlich online über unser Bewerberportal. Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.
(Hinweis: Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt).