Die Gemeinde Swisttal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
befristet für die Dauer von zwei Jahren
eine/n tariflich Beschäftigte/n (m/w/d),
Entgeltgruppe EG 9a als
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einer tarifvertraglich festgesetzten Arbeitszeit von derzeit 39 Stunden/wöchentlich.
Sie sind kontaktfreudig, verantwortungsbewusst und haben Freude am direkten Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Wir bieten Ihnen die Chance zur Mitarbeit in einem motivierten Team mit Möglichkeiten der individuellen Weiterentwicklung und umfangreichen Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet mit der Aussicht auf Umwandlung in eine unbefristete Vollzeitstelle.
Senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen aussagekräftigen Nachweisen des bisherigen beruflichen Werdegangs bis zum
15.02.2023 an die
Gemeinde Swisttal
Stabsstelle Personal/Organisation/Datenverarbeitung/Beschwerdemanagement
Rathausstr. 115
53913 Swisttal
Eine Bewerbung auf dem elektronischen Wege senden Sie bitte an Ines Gärtner,
E-Mail: .
Ihre Ansprechpartnerinnen bei uns:
Bei Fragen zu den Stelleninhalten steht Ihnen Monika Erfling, Leiterin des Fachgebiets II/2, Telefon 02255/309-530, gerne zur Verfügung.
Fragen zum Arbeitsverhältnis beantwortet Ihnen Sibylle Ditters, Leiterin der Stabstelle Personal und Organisation, Telefon 02255/309-120, .
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz NRW verwiesen.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter .